Erweiterte Kurzstreckenfahrkarte Kind
Ihr müsst eine Tarifzone überqueren und wollt dabei sparen? Dann ist die Erweiterte Kurzstreckenfahrkarte Kind genau richtig.
Nutzungshinweise
- gilt für Kinder nach dem 6. bis einschließlich 15. Geburtstag für eine Fahrt bis zur 8. Haltestelle ab Zustieg auf den Linien der CVAG, bis zur 6. Haltestelle ab Zustieg auf den Linien des Regionalbusverkehrs, den SVZ und in den kleinen Stadtverkehren, bis zur 2. Haltestelle ab Zustieg auf den Linien des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
- Fahrkarte bei Fahrtantritt entwerten (im Fahrzeug erworbene Fahrkarten sind ab Fahrtantritt bereits entwertet)
- Fahrkarte ist nicht übertragbar
- kein Umsteigen bzw. Fahrtunterbrechung möglich
- tarifzonenübergreifende Fahrten sind möglich
Info: Schüler und Azubis nach dem 15. Geburtstag erhalten auch mit Berechtigungsnachweis keine Ermäßigung auf Einzelfahrkarten.






