Kurzstreckenfahrkarte Kind
Kurze Strecke - kleiner Preis. Wenn ihr gern flexibel seid und gelegentlich nur ein paar Haltestellen zurücklegt oder eine Tarifgrenze überquert, dann fahrt ihr mit der Kurzstrecke Kind richtig.
Nutzungshinweise
- gilt für Kinder nach dem 6. bis einschließlich 15. Geburtstag bis zur 4. Haltestelle ab Zustieg auf den Linien der CVAG und bis zur 3. Haltestelle nach Zustieg auf den Linien des Regionalbusverkehrs, den Städtischen Verkehrsbetrieben Zwickau GmbH (SVZ) und in den kleinen Stadtverkehren
- Fahrkarte bei Fahrtantritt entwerten (im Fahrzeug erworbene Fahrkarten sind ab Fahrtantritt entwertet)
- Fahrkarte ist nicht übertragbar
- kein Umsteigen bzw. Fahrtunterbrechung möglich
- tarifzonenübergreifende Fahrten sind möglich
Info: Schüler und Azubis nach dem 15. Geburtstag erhalten auch mit Berechtigungsnachweis keine Ermäßigung auf Einzelfahrkarten.






