Mitnahmeregelung
Mitnahmeregelung für Zeitkarten im Abonnement
(9-Uhr) Abo-Monatskarten zum Normaltarif berechtigen an Wochenenden und Feiertagen zur Nutzung durch bis zu 5 Personen.
Info: Nutzer einer (9-Uhr)-Abo-Monatskarte zum Normaltarif dürfen einen Hund kostenlos mitnehmen.
Mitnahme von Tieren
Hunde werden nur unter Aufsicht einer geeigneten Person befördert und sind stets an kurzgehaltener Leine und mit Maulkorb mitzuführen, sofern sie nicht in geeigneten Behältern mitgenommen werden. Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden. Blinde Fahrgäste können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
Info: Für Hunde ist eine entsprechende Fahrkarte zum Tarif Kind zu lösen. Hunde, die in geeigneten Behältern befördert werden, dürfen kostenfrei mitgeführt werden.
Mitnahme von Sachen
Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Die Beförderung erfolgt nur bei Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann, wenn dadurch die Ordnung und Sicherheit des Betriebes nicht gefährdet wird. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
Info: Die CVAG befördert Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder und Gepäck kostenlos.




