Kurzstreckenfahrkarte
Kurze Strecke - kleiner Preis. Wenn Sie gern flexibel sind und gelegentlich nur ein paar Haltestellen zurücklegen oder eine Tarifgrenze überqueren, dann fahren Sie mit der Kurzstrecke richtig.
Nutzungshinweise
- Fahrkarte vor Fahrtantritt entwerten (im Fahrzeug erworbene Fahrkarten sind bereits entwertet)
- Fahrkarte ist nicht übertragbar
- Fahrtunterbrechung, beliebiges Umsteigen sowie die Kombination mit weiteren Einzelfahrscheinen ist nicht möglich
- tarifzonenübergreifend gilt bis zur 4. Haltestelle nach Zustieg auf den Linien der CVAG
- gilt bis zur 3. Haltestelle nach Zustieg auf den Linien des Regionalbusverkehrs, den Städtischen Verkehrsbetrieben Zwickau GmbH (SVZ) und in den kleinen Stadtverkehren
Für die folgenden Linien des Regionalverkehrs gilt die Kurzstreckenregelung
(4 Haltestellen) des CVAG-Stadtverkehrs.
522 zwischen Hauptbahnhof und Neukirchen/ Klaffenbach,
126 zwischen Schönau und Teichstraße,
152 zwischen Schönau und Landgraben,
206 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof,
207 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof,
251 zwischen Schönau und Landgraben,
253 zwischen Schönau und Oberrabenstein und
254 zwischen Ebersdorf und Löbenhainer Straße







