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2013-12-03_14:34:25_529ddde16db17

9 >Vorwort des Vorstandes >lAGEBERICHT >bETRIEB &d Rahmenbedingungen Die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) ist der umfassende Mobilitätsdienstleister im öffentlichen Personen- nahverkehr (ÖPNV) in der Stadt Chemnitz und wichtiger Partner der Stadt Chemnitz als Aufgabenträger zur Ab- sicherungderGrundmobilitätimRahmenderDaseinsvorsorge. Die CVAG stellt als Verkehrsdienstleister einen wichtigen Faktor im Standortwettbewerb dar und ist die Alternative zum wachsenden Individualverkehr aus umweltpolitischen Gesichtspunkten. Um einen diesen Anforderungen genü- genden ÖPNV zu finanzieren, bedarf es auch der erforderlichen finanziellen Sicherstellung für Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur. Dem stehen aus Sicht der CVAG die Ein- schnitte bei der Finanzierung des ÖPNV in Folge der engen Finanzsituation der öffentlichen Haushalte gegenüber. Zur Zukunft der deutschen Verkehrsinfrastruktur hat die Daehre-Kommission ihren Abschlussbericht Ende 2012 vor­­­­ gelegt. Die darin aufgeführten Finanzierungsvorschläge sind dringend umzusetzen, um dem sich abzeichnenden Investitionsstau bei der kommunalen Verkehrsinfrastruktur gegen zu steuern. Umfassende Investitionen in die Werterhaltung und Erneuerung der Infrastruktur und der Fahrzeuge erfordern weiterhin eine anteilige Finanzierung über Fördermittel nach dem GVFG oder einer alternativen Art in Form eines haushaltsunabhängigen Verkehrsfonds. Die im Geschäftsjahr 2012 sich zeigende gesamtwirtschaft- liche Entwicklung sowie die Energiewende in Deutschland und die Risiken der europaweiten Schuldenkrise wirken sich auch auf den öffentlichen Personennahverkehr aus. Dies zeigt sich deutlich im weiteren Anstieg der betrieblichen Kosten. Der ab dem 3. Dezember 2009 in Kraft getretene Rechtsrahmen für den ÖPNV gemäß der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 über Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße wird mit der Änderungsvereinbarung zur Betrauungsvereinbarung vom 26./27.  Mai 2009 umgesetzt. Die Betrauung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Weitere zahlreiche zu berücksichtigende Vorgaben und Eckpunkte für unsere Tätigkeit resultieren aus dem aktu- ellen Nahverkehrsplan der Stadt Chemnitz. Die bereits im Jahr 2011 begonnene Arbeit an der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde auch im Jahr 2012 fortge- setzt. Das Hauptaugenmerk lag auf der Identifizierung der­­­jenigen Potenziale im Leistungsspektrum, deren mittel­ fristige Umsetzung zu einer Attraktivierung des Nahver­ kehrs beitragen können. Hierbei zeichnet sich ab, dass wegen des Finanzierungsvorbehalts eine kurzfristige Um- setzung voraussichtlich nicht möglich sein wird. Zur schritt- weisen Harmonisierung des Nahverkehrsplanes mit der Weiterentwicklung des Chemnitzer Modells und damit einer bestmöglichen Verzahnung von innerstädtischem und Stadtgrenzen überschreitendem Verkehr wird der derzeit geltende Nahverkehrsplan voraussichtlich für zwei weitere Jahre fortgeschrieben. > I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

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