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14 >tECHNISCHER sERVICE >mARKETING >pERSONAL & SOZIALWESEN >JAHRESABSCHLUSS DieerzieltenBruttoverkehrseinnahmenausdemLinienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wurden im Jahr 2012 datenbasiert und leistungs- bezogen nach der Neufassung des Kooperationsvertrages vom 15.  Mai 2012 zugeschieden. Die Neufassung bezieht sich auf die Ergebnisse der Verkehrserhebung von 2006 und die Neuermittlung der Einnahmeanteile der Verkehrs- unternehmen, berücksichtigt die Tarifentwicklung und ent- hält wesentliche Grundlagen zur Zuscheidung von verbund- bedingten Ausgleichszahlungen. Im Verkehrsverbund Mittelsachsen erfolgte zum 1. August 2012 eine Anpassung der Fahrpreise an die allgemeine Kosten- entwicklung. Unser Anteil an den Tarifeinnahmen im VMS beträgt 29,7 %. Zusätzlich zu den zugeschiedenen Einnahmen innerhalb der Verbundaufteilung erzielten wir noch eigene Einnahmen aus Sonderfahrten mit Bus und Bahn. Weiterhin erhielten wir Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr nach ÖPNVFinAusG und für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach §§ 148 ff. SGB IX. Der Nachweis einer betriebsindividuellen Reiseweite für den Schülerverkehr wurde auch für 2012 auf der Grundlage anonymisierter Kundendaten und Befragungen ermittelt und ergab eine durchschnittliche Reiseweite von 7,1 km. Der Anteil der unentgeltlich beförderten schwerbehinderten Fahrgäste wurde durch eine umfassende Erhebung und Befragung im Jahr 2011 betriebsindividuell mit 6,8 % nach- gewiesen und kommt auch für das Jahr 2012 zur Anwendung. Die durchschnittlichen Einnahmen einschließlich der Aus- gleichszahlungen betrugen im Jahr 2012 EUR  0,64 je Fahrgast. Die Tarifergiebigkeit liegt dabei jedoch weiter unter den durchschnittlichen Erlösen je Fahrgast in vergleich- baren Verkehrsräumen. Im Materialaufwand wirkten Preissteigerungen bei den Kraft- stoff- und Energiekosten sowie den Ersatzteilen kostenerhö- hend. Die Personalaufwendungen werden durch den tarif- rechtlichen Rahmen und die Anzahl der Mitarbeiter bestimmt. Für mögliche Verpflichtungen aus noch nicht abgeschlos- senen Arbeitsrechtsstreitigkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen ent- halten u. a. kaufmännische und sonstige Dienstleistungen, Versicherungen, Schulungs- und Projektkosten. > II. Ertragslage

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