Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

2013-12-03_14:34:25_529ddde16db17

18 >tECHNISCHER sERVICE >mARKETING >pERSONAL & SOZIALWESEN >JAHRESABSCHLUSS Risikomanagement Das im Unternehmen implementierte Risikomanagement- system sichert mit vierteljährlichen Berichtszeiträumen eine permanente Beobachtung von Risikofaktoren und versetzt die Unternehmensleitung in die Lage, frühzeitig nicht nur Risiken zu erkennen, sondern auch entsprechend gegenzu- steuern. Das installierte Risikofrüherkennungssystem ent- spricht den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich. Aus den periodisch durchgeführten Risikoreports, der jähr- lichen Risikoinventur und den Besprechungen des Risiko- managementgremiums wurden keine unternehmensgefähr- denden Risiken festgestellt. Die Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadens- höhe der Risiken wurde der aktuellen Entwicklung angepasst. Das Risikomanagement erfolgt bezüglich der Bewertung und der Einschätzung der möglichen Folgen in Abstimmung mit der Versorgungs- und Verkehrsholding Chemnitz GmbH. Umfeld- und Branchenrisiken Die Risiken, die sich aus der Erfüllung der Anforderungen der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Personen- verkehrsdienste auf Schiene und Straße ergeben, unterliegen einer permanenten Beobachtung. Mit der Änderung und Verlängerung der Betrauungsvereinbarung vom 26./27. Mai 2009 sind die Rahmenbedingungen zur Einhaltung geschaf- fen worden. Mit der Steuerung der wirtschaftlichen Ge­­ schäftsführung des Unternehmens über Zielgrößen zur Anreiz­ regulierung und einer Bonus- und Malusregelung werden für die geplanten Aufwendungen und Erträge sowie mit den Ausgleichszahlungen zum Ergebnis die nach Beihilferecht höchstens ausgleichsfähigen Kosten eingehalten und eine Überkompensation vermieden. Im Zusammenhang mit dem In-Kraft-Treten der EG-Ver- ordnung Nr. 1370/2007 am 3. Dezember 2009 war auch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Gesetzgeber anzupassen.DasGesetzgebungsverfahrenwurdeimJahr2012 beendet und das neue PBefG tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Aufmerksam beobachtet werden muss die Diskussion in der EU-Kommission, die im Rahmen einer Revision des allgemei- nen Beihilferechts im Dezember 2012 vorgeschlagen hatte, die bisher in Artikel 9 der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 ge- regelten Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Ver- pflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr, analog wie in anderen Sektoren in den Geltungsbereich einer all- gemeinen Beihilfe-Ermächtigungsverordnung zu überführen. Dies entspricht einer grundsätzlichen Systemänderung zur Prüfung von öffentlichen Zuschüssen im öffentlichen Verkehr. Der Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen VDV hat ausdrücklich dagegen protestiert. Als kritisch wird derzeit die Finanzierung von Investitionen betrachtet. Durch die Begrenzung der Fördermittelzusage auf die Mittelverwendung im laufenden Kalenderjahr sind komplexe Bauvorhaben organisatorisch und technologisch kaum noch realisierbar. Ebenfalls entspricht die aktuelle Förderrichtlinie zur Beschaffung von Omnibussen in keiner Weise den wirtschaftlichen Anforderungen der Verkehrs- unternehmen, beeinträchtigt einen kontinuierlichen Er- neuerungsprozess und führt damit zu steigenden > V. Risikobericht

Seitenübersicht