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2013-12-03_14:34:25_529ddde16db17

19 >Vorwort des Vorstandes >lAGEBERICHT >bETRIEB vI Instandhaltungsaufwendungen. Mit dem Wegfall der konkreten Zweckbindung der Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz für Investitionen in den kommunalen Verkehr ab dem 1. Januar 2014 besteht die zunehmende Gefahr eines weiteren Abschmelzens der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr. Die Verkehrsunternehmen in Sachsen haben gemeinsam mit der VDV-Landesgruppe in einer Erhebung den zukünftigen Investitionsbedarf bei Erneuerung auf dem heutigen Niveau ermittelt und auf den bereits bestehenden Investitionsstau bei den Ver- kehrsunternehmen hingewiesen. Zur Herstellung einer Planungssicherheit für Investitionen in den Verkehrsunternehmen ist eine Quotenfestlegung zur Mittelverwendung für die Verbesserung der Verkehrsver- hältnisse und die Förderung des umweltfreundlichen öffent- lichen Personennahverkehrs unabdingbar. Der sich bereits jetzt abzeichnende Investitionsstau bei der CVAG kann möglicherweise nur durch den Einsatz von Eigenmitteln abgebaut werden. Aus diesem Grund ist dem Erhalt der Liquidität größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ebenfalls mit hohen Mehrkosten auf den öffentlichen Personennahverkehr würde sich eine Änderung der Richtlinie zur besonderen Ausgleichsregelung zur EEG-Umlage für den Schienenbahnbetrieb auswirken. Bei Wegfall der ermä- ßigten EEG-Umlage für den Betrieb von Schienenbahnen besteht die Notwendigkeit, die Mehrkosten durch steigende Fahrausweispreise zu kompensieren. Kostensteigerungen von bis zu 37 Prozent bei den Netznutzungsentgelten sind bereits ab dem Jahr 2013 zu verzeichnen.

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