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21 >Vorwort des Vorstandes >lAGEBERICHT >bETRIEB vI Die Unternehmen des VVHC-Konzerns haben seit Januar 2008 eine „Konzernrichtlinie zur Korruptionsprävention“ in Kraft gesetzt. Zielstellung dieser Richtlinie ist es, durch Regelungen die Sensibilisierung des Einzelnen und das Bewusstsein für die Folgen von Korruption und dolosen Handlungen zu stärken und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung zu schaffen. Dabei gibt die Konzernrichtlinie Verhaltensgrundsätze zur Einhaltung der Gebote der Rechtstreue sowie zur Vorbeugung von Korruption und zeigt auf, wie bei Korruptionsverdacht zu verfahren ist. Im Unternehmen wurde eine Ombudsfrau benannt, die für die Umsetzung der Korruptionsprävention zuständig ist und im Korruptionspräventionsgremium der VVHC mitarbeitet. > VI. Korruptionsprävention

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