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2013-12-03_14:34:25_529ddde16db17

51 >Vorwort des Vorstandes >lAGEBERICHT >bETRIEB k Arbeitsverhältnisses im Rahmen der demografischen Entwicklung(TEUR1.193),HauptuntersuchungStraßenbahnen (TEUR  2.185), Rückzahlungsrisiken aus Fördermitteln (TEUR  2.624), Erlösauskehrverpflichtungen auf Grund von Restitutionsansprüchen (TEUR  1.115), Rückzahlungs- verpflichtung verbundbedingter Ausgleiche (TEUR 999), Schadensersatzansprüchen (TEUR  920), Instandhaltungs- verpflichtungen aus Betrauungsvereinbarung (TEUR  1.180), unterlassener Instandhaltung (TEUR  526), Rechtsstreitig- keiten (TEUR 230), Ausgleichszahlungen für den Ausbildungs- verkehr nach ÖPNVFinAusG (TEUR  460), Rückbau/Altlasten (TEUR  368), Personalentwicklungskonzept (TEUR 456), Jahresarbeitszeitkonten (TEUR 348), Umlageverpflichtungen (TEUR  287), drohende Verluste (TEUR  249), Jubiläums- zahlungen(TEUR 120)sowieUrlaubsrückstellungen(TEUR 125) enthalten. Die Rückstellung für Altersteilzeit enthält die Abfindungs- zahlung für die Minderung der gesetzlichen Altersrente wegen vorzeitigem Rentenbezug. DieBewertungderJubiläumsrückstellungenerfolgtinHöhedes nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung der „Richttafeln 2005 G“ von Dr. Klaus Heubeck. Als versicherungsmathe- matisches Bewertungsverfahren wurde das Anwart- schaftsbarwertverfahren nach der Projected Unit Credit Methode unter Verwendung eines Zinssatzes von 5,05  % (Bundesbank November 2012) angesetzt. Vom Wahlrecht zur Beibehaltung der Rückstellungen nach geänderter Bewertung der sonstigen Rückstellungen auf der Grundlage des BilMoG, Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB, wurde für Sozialplan- und Restrukturierungsverpflichtungen, Jubi- läumsrückstellungen, der Rückstellung für Vergütung für Nebentätigkeit, für Umlageverpflichtungen sowie Selbstbehalt und Bearbeitungsgebühren HDN sowie der Rückstellung Sterbekasse Gebrauch gemacht, da bis zum 31.  Dezember 2024 der aufzulösende Betrag wieder zugeführt werden müsste. Der Betrag der Überdeckung umfasst zum Stichtag 31.  Dezember 2012 TEUR  353 und betrifft hauptsächlich die Rückstellung für Sozialplan- und Restrukturierungsverpflichtungen. Die Rückstellung wurde im Jahr 2007 auf Grund beschlos- sener Restrukturierungsmaßnahmen gebildet und berück- sichtigt die in den Folgejahren zu erwartenden Kosten des Personalabbaus. Darüber hinaus macht die Gesellschaft von dem Wahlrecht zur Beibehaltung von Aufwandsrückstel- lungen gemäß Art.  67 Abs.  3 S.  1 EGHGB Gebrauch. Der Betrag dieser Rückstellungen für Hauptuntersuchungen an Straßenbahnen, mögliche Schadensersatzleistungen an Dritte, Aufwendungen für Rückbau/Altlastenentsorgung/ Denkmalschutz sowie Pflasterschäden beträgt zum Bilanz- stichtag TEUR 3.581.

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