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» RISIKOBERICHT Risikomanagement Das im Unternehmen implementierte Risikomanage­ mentsystem sichert mit vierteljährlichen Berichtszeit­ räumen eine permanente Beobachtung von Risikofak­ toren und versetzt die Unternehmensleitung in die La­ ge, frühzeitig nicht nur Risiken zu erkennen, sondern auch entsprechend gegenzusteuern. Das installierte Risikofrüherkennungssystem entspricht den Anforder­ ungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich. Aus den periodisch durchgeführten Risikoreports, der jährlichen Risikoinventur und den Besprechungen des Risikomanagementgremiums wurden keine unterneh­ mensgefährdenden Risiken festgestellt. Die Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe der Risiken wurde der aktuellen Entwick­ lung angepasst. DasRisikomanagementerfolgtbezüglichderBewertung und der Einschätzung der möglichen Folgen in Abstim­ mung mit der Versorgungs­ und Verkehrsholding Chemnitz GmbH. Umfeld- und Branchenrisiken Die Risiken, die sich aus der Erfüllung der Anforderungen der EG­Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße erge­ ben, unterliegen einer permanenten Beobachtung. Mit der Änderung und Verlängerung der Betrau­ ungsvereinbarung vom 26./ 27. Mai 2009 sind die Rahmenbedingungen zur Einhaltung ge­ schaffen worden. Mit der Steuerung der wirt­ schaftlichen Geschäftsführung des Unterneh­ mens über Zielgrößen zur Anreizregulierung und einer Bonus­ und Malusregelung werden für die geplanten Aufwendungen und Erträge sowie mit den Ausgleichszahlungen zum Er­ gebnis die nach Beihilferecht höchstens aus­ gleichsfähigen Kosten eingehalten und eine Überkompensation vermieden. Nationale rechtliche Grundlage für die ÖPNV­Vergabe ist neben der EG­VO 1370/2007 seit 1. Januar 2013 das neue, an die EG­VO angepasste Personen­ beförderungsgesetz (PBefG). Es stärkt den Wettbe­ werb bei der öffentlichen Vergabe von Verkehrs­ leistungen, trägt aber auch der Verantwortung der kommunalen Träger für ein ausreichendes Verkehrs­ angebot Rechnung. Am 17. Dezember 2013 hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments der Revision der EG­Verord­ nung 1370/2007 zugestimmt. Die Modifikationen der EG­Verordnung 1370/2007 beziehen sich insbesondere auf die Direktvergabe, welche u. a nur dann zulässig sein soll, wenn bestimmte, vom Aufgabenträger ge­ setzte Effizienzkriterien erfüllt werden und der Verkehr auf die kostenwirksamste Weise erreicht wird. CVAG2013 14 # 15 05 Organe der Gesellschaft 06 Bericht des Aufsichtsrates 07 Vorwort des Vorstandes 09 Lagebericht 25 Betrieb 29 Technischer Service 33 Marketing 37 Personal / Sozialwesen 41 Jahresabschluss

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