» RISIKOBERICHT Risikomanagement Das im Unternehmen implementierte Risikomanage mentsystem sichert mit vierteljährlichen Berichtszeit räumen eine permanente Beobachtung von Risikofak toren und versetzt die Unternehmensleitung in die La ge, frühzeitig nicht nur Risiken zu erkennen, sondern auch entsprechend gegenzusteuern. Das installierte Risikofrüherkennungssystem entspricht den Anforder ungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich. Aus den periodisch durchgeführten Risikoreports, der jährlichen Risikoinventur und den Besprechungen des Risikomanagementgremiums wurden keine unterneh mensgefährdenden Risiken festgestellt. Die Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe der Risiken wurde der aktuellen Entwick lung angepasst. DasRisikomanagementerfolgtbezüglichderBewertung und der Einschätzung der möglichen Folgen in Abstim mung mit der Versorgungs und Verkehrsholding Chemnitz GmbH. Umfeld- und Branchenrisiken Die Risiken, die sich aus der Erfüllung der Anforderungen der EGVerordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße erge ben, unterliegen einer permanenten Beobachtung. Mit der Änderung und Verlängerung der Betrau ungsvereinbarung vom 26./ 27. Mai 2009 sind die Rahmenbedingungen zur Einhaltung ge schaffen worden. Mit der Steuerung der wirt schaftlichen Geschäftsführung des Unterneh mens über Zielgrößen zur Anreizregulierung und einer Bonus und Malusregelung werden für die geplanten Aufwendungen und Erträge sowie mit den Ausgleichszahlungen zum Er gebnis die nach Beihilferecht höchstens aus gleichsfähigen Kosten eingehalten und eine Überkompensation vermieden. Nationale rechtliche Grundlage für die ÖPNVVergabe ist neben der EGVO 1370/2007 seit 1. Januar 2013 das neue, an die EGVO angepasste Personen beförderungsgesetz (PBefG). Es stärkt den Wettbe werb bei der öffentlichen Vergabe von Verkehrs leistungen, trägt aber auch der Verantwortung der kommunalen Träger für ein ausreichendes Verkehrs angebot Rechnung. Am 17. Dezember 2013 hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments der Revision der EGVerord nung 1370/2007 zugestimmt. Die Modifikationen der EGVerordnung 1370/2007 beziehen sich insbesondere auf die Direktvergabe, welche u. a nur dann zulässig sein soll, wenn bestimmte, vom Aufgabenträger ge setzte Effizienzkriterien erfüllt werden und der Verkehr auf die kostenwirksamste Weise erreicht wird. CVAG2013 14 # 15 05 Organe der Gesellschaft 06 Bericht des Aufsichtsrates 07 Vorwort des Vorstandes 09 Lagebericht 25 Betrieb 29 Technischer Service 33 Marketing 37 Personal / Sozialwesen 41 Jahresabschluss