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» KORRUPTIONSPRÄVENTION Die Unternehmen des VVHC-Konzerns haben seit Januar 2008 eine „Konzernrichtlinie zur Korruptions­präven­ tion“ in Kraft gesetzt. Zielstellung dieser Richtlinie ist es, durch Regelungen die Sensibilisierung des Einzelnen und das Bewusstsein für die Folgen von Korruption und dolosen Handlungen zu stärken und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung zu schaffen. Dabei gibt die Konzern­ richtlinie Verhaltensgrundsätze zur Einhaltung der Ge­ bote der Rechtstreue sowie zur Vorbeugung von Korruption und zeigt auf, wie bei Korruptionsverdacht zu verfahren ist. Im Rahmen des Risikomanagements wurde geprüft, ob das in der CVAG installierte Organisationssystem den Anforderungen an ein wirksames Compliance- und Antikorruptionsmanagement Rechnung trägt. Im Er­gebnis der Prüfung bestätigte sich, dass das instal­ lierte Organisationssystem auf die Befolgung, Über­ einstim­mung und Einhaltung der relevanten recht­ lichen Regeln sowie nach ethischen und moralischen Grundsätzen ausgerichtet ist und die Anforderungen an ein wirksames Compliance- und Antikorruptions­ mana­ge­ment erfüllt. Im Unternehmen wurde eine Ombudsfrau benannt, die für die Umsetzung der Korruptionsprävention zuständig ist und im Korruptionspräventionsgremium der VVHC mitarbeitet.

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