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Abschlussprüferhonorare Die Abschlussprüferhonorare werden gemäß §  285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss ausgewiesen. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz, Chemnitz, einbezogen. Die VVHC ist das Mutter­ unternehmen, das den Konzernabschluss für den Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen aufstellt (befreiender Konzernabschluss). Der Konzern­ab­schluss der Muttergesellschaft wird im elektronischen Bundes­ anzeiger bekannt gemacht. Zwischen der CVAG und der VVHC besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 1999 ein Beherrschungs- und Er­ gebnisabführungsvertrag. Der Eintrag ins Handels­re­ gister erfolgte am 27. April 1999. Am 20. März 2000 wurde die Änderung des Beherrschungs- und Ergebnis­ abführungsvertrages ins Handelsregister eingetragen, wonach sich der Organträger verpflichtet, jeden wäh­ rend der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahres­ fehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Ver­ tragsdauer in sie eingestellt worden sind. Zwischen der CVAG und der City-Bahn Chemnitz GmbH besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 2007 ein Er­ gebnisabführungsvertrag. Im Ergebnis­abführungs­ vertrag verpflichtet sich die Organgesellschaft City- Bahn Chemnitz GmbH, an die CVAG als Organträger den gesamten Gewinn abzüglich evtl. zu bildender Rücklagen bzw. des Ausgleichs eines Verlustvortrags des Vorjahres abzuführen. Demzufolge ist der Organträger CVAG verpflichtet, jeden während der Vertragslaufzeit anfallenden Verlust auszugleichen. Da die CVAG nicht alleiniger Gesellschafter der City- Bahn Chemnitz GmbH ist, sind im Ergebnis­abführungs­ vertrag Ausgleichszahlungen durch die CVAG an die außenstehenden Gesellschafter, die Autobus  GmbH Sachsen Regionalverkehr, Limbach-Oberfrohna, und die Regionalverkehr Erzgebirge  GmbH, Annaberg-Buch­ holz, geregelt. Mit Notarurkunde vom 24. Mai 2013 zum Geschäfts­ anteilskauf mit Übertragung wurden alle Geschäfts­ anteile von den Mitgesellschaftern der ETP Euro Traffic Partner  GmbH zum Nennwert des Stammkapitals durch die CVAG erworben. CVAG2013 56 # 57

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