Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

2014-08-01_13:34:27_53db7b432d83b

» BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bi­lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Ein­ beziehung der Buchführung und den Lage­bericht der Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden Be­ stimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des VorstandsderGesellschaft.UnsereAufgabeistes,aufder Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbe­ziehung der Buchführung und über den Lage­bericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §  317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts­ prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord­ nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass UnrichtigkeitenundVerstöße,diesichaufdieDarstellung des durch den Jahres­abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Er­tragslage wesentlich auswirken, mit hin­ reichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtlicheUmfeldderGesellschaftsowiedieErwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prü­ fung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbe­ zogenen internen Kontroll­systems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lage­ bericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beur­ teilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der ange­ wandten Bilanzierungs­grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lage­ berichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beur­ teilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Ein­wen­dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prü­fung gewonnenenErkenntnisseentsprichtderJahres­abschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beach­ tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er­tragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahres­ab­ schluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell­schaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Dresden, den 18. März 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Möller, Wirtschaftsprüfer Lorenz, Wirtschaftsprüfer

Seitenübersicht