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» LAGEBERICHT 2013 Rahmenbedingungen Die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) ist der umfassende Mobilitätsdienstleister im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Stadt Chemnitz und wichtigerPartnerderStadtChemnitzalsAufgabenträger zur Absicherung der Grundmobi­lität im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die CVAG stellt als Verkehrsdienst­ leister einen wichtigen Faktor im Standortwettbewerb dar und ist die Alternative zum wachsenden Individual­ verkehr aus umweltpolitischen Gesichtspunkten. Um einen diesen Anforderungen genügenden ÖPNV zu finanzieren, bedarf es auch der erforderlichen finanziellen Sicherstellung für Investitionen in Fahr­zeuge und Infra­ struktur. Dem stehen aus Sicht der CVAG die Ein­schnitte bei der Finanzierung des ÖPNV in Folge der engen Finanzsituation der öffentlichen Haushalte gegen­über. Die Ergebnisse der Daehre-Kommission zur Zukunft der deutschen Verkehrsinfrastruktur sollen in der Ex­perten- Kommission unter Leitung des Ex-Bundes­ver­kehrs­ minister Kurt Bodewig in konkrete Maßnah­men umge­ setztwerden.EineLösungzurzukünftigenInfrastruktur­ finanzierung ist dringend erforderlich, um dem sich abzeichnenden Investi­tionsstau bei der kommunalen Verkehrsinfrastruktur gegen zu steuern. Umfassende Investitionen in die Werterhaltung und Erneuerung der Infrastruktur und den Fahrzeugen erfordern weiterhin eine anteilige Finanzierung über Fördermittel nach dem GVFG oder einer alternativen Art in Form eines haus­ haltsunabhängigen Verkehrs­fonds. Die im Geschäftsjahr 2013 sich zeigende gesamtwirt­ schaftliche Entwicklung sowie die Energiewende in Deutschland und die Risiken der europaweiten Schul­ denkrise wirken sich auch auf den öffentlichen Per­ sonennahverkehr aus. Der ab dem 3. Dezember 2009 in Kraft getretene Rechts­ rahmen für den ÖPNV gemäß der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 über Personenverkehrsdienste auf Schie­ ne und Straße wird mit der Änderungsvereinbarung zur Betrauungsvereinbarung vom 26./27. Mai 2009 umge­ setzt. Die Betrauung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Nationale rechtliche Grundlage für die ÖPNV-Vergabe ist neben der EG-VO 1370/2007 seit 1. Januar 2013 das neue, an die EG-VO angepasste Personenbeförderungs­ gesetz (PBefG). Es stärkt den Wettbewerb bei der öf­ fentlichen Vergabe von Verkehrsleistungen, trägt aber auch der Verantwortung der kommunalen Träger für ein ausreichendes Verkehrsangebot Rechnung. Weitere zahlreiche zu berücksichtigende Vorgaben und Eckpunkte für unsere Tätigkeit resultieren aus dem ak­ tuellen Nahverkehrsplan der Stadt Chemnitz. Die Arbeit an der Fortschreibung des Nahverkehrsplans richtet das Hauptaugenmerk auf die Identifizierung derjenigen Potenziale im Leistungsspektrum, deren mittelfristige Umsetzung zu einem attraktiveren Nahverkehr beitra­ gen kann. Hierbei zeichnet sich ab, dass wegen des Geschäfts- und Rahmenbedingungen

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