CVAG2014 16 Stollberg 5 RISIKOBERICHT 5.1 Risikomanagement Das im Unternehmen implementierte Risikomanagement system sichert mit vierteljährlichen Berichtszeiträumen eine permanente Beobachtung von Risikofaktoren und versetzt die Unternehmensleitung in die Lage, frühzeitig nicht nur Risiken zu erkennen, sondern auch entspre chend gegenzusteuern. Das installierte Risikofrüherken nungssystem entspricht den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich. Aus den periodisch durchgeführten Risikoreports, der jährlichen Risikoinventur und den Besprechungen des Risikomanagementgremiums wurden keine unterneh mensgefährdenden Risiken festgestellt. Die Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe der Risiken wurde der aktuellen Entwick lung angepasst. Das Risikomanagement erfolgt bezüglich der Bewertung und der Einschätzung der möglichen Folgen in Ab stimmung mit der Versorgungs- und Verkehrsholding Chemnitz GmbH. 5.2 Umfeld- und Branchenrisiken DieRisiken,diesichausderErfüllungderAnforderungen der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Per sonenverkehrsdienste auf Schiene und Straße ergeben, unterliegen einer permanenten Beobachtung. Mit der Änderung und Verlängerung der Betrauungsverein barung vom 26./27. Mai 2009 sind die Rahmenbedin gungen zur Einhaltung geschaffen worden. Mit der Steuerung der wirtschaftlichen Geschäftsführung des Unternehmens über Zielgrößen zur Anreizregulierung und einer Bonus- und Malusregelung werden für die ge planten Aufwendungen und Erträge sowie mit den Aus gleichszahlungen zum Ergebnis die nach Beihilferecht höchstens ausgleichsfähigen Kosten eingehalten und eine Überkompensation vermieden. Bei der Auslegung der EG-Verordnung 1370/2007 sind die Auslegungsleit linien vom 29. März 2014 zu beachten. Als rechtliche Grundlage ist für die zukünftige Vergabe des ÖPNV in der Stadt Chemnitz neben der EG-VO 1370/2007 das zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene, neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wirksam. Weiterhin ist eine eventuelle Änderung der EG-VO im Rahmen des vierten EU-Eisenbahnpaketes zu beachten. Als kritisch wird derzeit die Finanzierung von Investi tionen betrachtet. Durch die Begrenzung der Förder mittelzusage auf die Mittelverwendung im laufenden Kalenderjahr und die überwiegend erst im 2. Halbjahr erfolgende Bewilligung sind komplexe Bauvorhaben organisatorisch und technologisch kaum noch reali sierbar. Ebenfalls entspricht die aktuelle Förderrichtlinie zur Beschaffung von Omnibussen in keiner Weise den wirtschaftlichen Anforderungen der Verkehrsunterneh men, beeinträchtigt einen kontinuierlichen Erneuerungs prozess und führt damit zu steigenden Instandhaltungs aufwendungen. Mit dem Wegfall der konkreten Zweckbindung der Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungs gesetz für Investitionen in den kommunalen Verkehr ab dem 1. Januar 2014 besteht die zunehmende Gefahr eines weiteren Abschmelzens der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr. Zur Herstellung einer Planungssicherheit für Investi tionen in den Verkehrsunternehmen ist eine Quoten festlegung zur Mittelverwendung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Förderung des um weltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehrs unabdingbar. Die ab dem 1.08.2014 wirkende Änderung der Richtlinie zur besonderen Ausgleichsregelung zur EEG-Umlage für den Schienenbahnbetrieb mit einer Erhöhung des Selbstbehalts auf 20 % der festgelegten EEG-Umlage für den Betrieb von Schienenbahnen, führt ab dem Jahr 2015 zu Mehrkosten. Kostensteigerungen bei den Netznutzungsentgelten sind bereits zu verzeichnen.