17 Stufe 0 Hbf ZH Altchemnitz Bei den Beteiligungsunternehmen ETP Euro Traffic Partner GmbH und SAXONIA Service GmbH & Co. KG ergeben sich durch die allgemeine Kostenentwicklung, die Steigerung der Personalkosten und das begrenzte Marktumfeld Auswirkungen auf die Ergebnisse der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit, die sich auch im mittelfristigen Planungszeitraum weiter abzeichnen. Ausstehende abschließende Prüfungen der Schluss verwendungsnachweise für geförderte Investitions bauvorhaben aus den Jahren 1998 bis 2006 beinhalten Risiken aus der Bewertung von förderfähigen und nicht förderfähigen Kostenbestandteilen der Investitionsmaß nahmen mit daraus resultierenden möglichen Rück zahlungsverpflichtungen und Zinsaufwand. 6 KORRUPTIONSPRÄVENTION Die Unternehmen des VVHC-Konzerns haben seit Januar 2008eine„KonzernrichtliniezurKorruptionsprävention“ in Kraft gesetzt. Zielstellung dieser Richtlinie ist es, durch Regelungen die Sensibilisierung des Einzelnen und das Bewusstsein für die Folgen von Korruption und dolosen Handlungen zu stärken und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfungzuschaffen.DabeigibtdieKonzernrichtlinie Verhaltensgrundsätze zur Einhaltung der Gebote der Rechtstreue sowie zur Vorbeugung von Korruption und zeigt auf, wie bei Korruptionsverdacht zu verfahren ist. Im Rahmen des Risikomanagements wurde geprüft, ob das in der CVAG installierte Organisationssystem den Anforderungen an ein wirksames Compliance- und Anti korruptionsmanagement Rechnung trägt. Im Ergebnis der Prüfung bestätigte sich, dass das installierte Organi sationssystem auf die Befolgung, Übereinstimmung und Einhaltung der relevanten rechtlichen Regeln sowie nach ethischen und moralischen Grundsätzen ausgerichtet ist. Im Unternehmen wurde eine Ombudsfrau benannt, die für die Umsetzung der Korruptionsprävention zuständig ist und im Korruptionspräventionsgremium der VVHC mitarbeitet. 7 NACHTRAGSBERICHT Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. 5.3 Finanzwirtschaftliche Risiken Mögliche weitere Veränderungen in der Steuergesetz gebung und den Ausgleichszahlungen für die Beförde rung von Schülern und Schwerbehinderten werden ver folgt. Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz im Freistaat Sachsen definierten Regelungen zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr sind inner halb des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittel sachsen (ZVMS) durch die Aufgabenträger einheitlich nach dem § 45a des PBefG ausgestaltet. Die Ausgleichs mittel für den Schülerverkehr werden im ZVMS gepoolt. Allerdings bewirkt der zur Verfügung stehende ge deckelte Betrag, dass eine prozentuale Absenkung der nachgewiesenen Ansprüche an Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr für alle Verkehrsunternehmen im VMS erfolgt. Im Haushalt des Freistaates Sachsen ist weiterhin eine Kürzung der Zuschüsse an die Zweckverbände enthalten und die Regionalisierungsmittel sinken im Bereich der Betriebskostenzuschüsse. AuswirkungenimBediengebietdesVerkehrsverbundes Mittelsachsen zeigen sich in einer Reduzierung von Leistungsangeboten, vorrangig im Schienenpersonen nahverkehr. Davon betroffen ist unmittelbar unsere Tochter City-Bahn Chemnitz GmbH, wo seit 2011 eine jährliche Minderleistung von 30.000 Fahrplankilometern zu verzeichnen ist. Durch die Verringerung der Fahrplan leistung bei der City-Bahn Chemnitz GmbH ist ein Rück gang des Betriebsergebnisses eingetreten und wird auch für den mittelfristigen Planungszeitraum pro gnostiziert. Eine Fortführung der Dynamisierung der Betriebskostenzuschüsse des ZVMS ist für das Jahr 2015 noch nicht in Aussicht gestellt. Von einer Ergebnisverringerung ist die CVAG über den Ergebnis abführungsvertrag mit der City-Bahn Chemnitz GmbH unmittelbar betroffen. Die City-Bahn Chemnitz GmbH konnte im Jahr 2014 trotz Mehraufwendungen und Einnahmeverringerungen durch umfangreichen Schienenersatzverkehr, bedingt durch Gleisbaumaßnahmen der CVAG, durch das neue Einnahmeaufteilungsverfahren im VMS mit einem hö heren Anteil an den Verkehrserlösen ein besseres Ergeb nis als geplant und im Vergleich zum Vorjahr erzielen.