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41 1 ALLGEMEINES Die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz (CVAG), ist im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB eine große Ka­pitalgesellschaft. Der Jahresabschluss für das Ge­ schäfts­jahr 2014 wurde nach den Vorschriften des Han­ dels­gesetzbuches in der Fassung des Bilanz­rechts­mo­ derni­sierungsgesetzes (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des D-Markbilanzgesetzes (DMBilG) erstellt. Bei der Gliederung der Bilanz wurden die Vorschriften der Verordnung über die Gliederung des Jahres­ab­ schlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 13. Juli 1988 beachtet. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. 2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ge­ genüber dem Vorjahr unverändert geblieben. ANHANG Stufe 5

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