Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

2015-07-22_11:10:35_55af5e0b0294b

CVAG2014 42 Oelsnitz Stollberg 3.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2014 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 31.12.2013 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr TEUR TEUR TEUR TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 348 4 367 0 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.553 0 7.031 0 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8 0 9 0 Sonstige Vermögensgegenstände 355 0 296 0 7.264 4 7.703 0 3 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 3.1 Anlagevermögen Aufgliederungen und Entwicklungen des Anlage­­ver­mö­ gens haben wir in der Anlage zum Anhang dargestellt. 3.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Ge­ gen­stände des Sachanlagevermögens werden zu An­ schaffungs- und Herstellungskosten, soweit abnutzbar vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Ab­ schreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungs­ dauer. Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Vermögens­ gegenstände mit einem Wert unter EUR 60,00 sind im Zugangsjahr direkt aufwandswirksam gebucht. In den Jahren 2008 und 2009 zugegangene Anlage­ güter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 wurden in einem Sam­­ melposten erfasst und über fünf Jahre linear abge­ schrieben. Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrs­finan­zie­rungs­­ gesetz (GVFG), Fördermittel des Euro­pä­ischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Zu­wendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Auf­ bauhilfefonds der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen sowie Finanzhilfen vom Zweck­ verband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) im Rahmen einer Projektförderung in Form einer Anteils­ finanzierung werden von den Anschaffungs- und Her­ stellungskosten der betreffenden Sachanlagen akti­ visch abgesetzt. Die im Geschäftsjahr abgesetzten Zuschüsse sind in der EntwicklungdesAnlagevermögensbeidenAn­schaffungs- und Herstellungskosten ausgewiesen. 3.1.2 Finanzanlagen Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwertes bewertet. 3.2 Umlaufvermögen 3.2.1 Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den gewo­ genen Durchschnittspreisen unter Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet. Für Ersatzteile, die als Störreserve für Straßenbahnen vorgehalten werden, erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2010 eine zeitanteilige Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagegüter. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 34843670 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.55307.0310 ein Beteiligungsverhältnis besteht 8090 Sonstige Vermögensgegenstände 35502960 7.26447.7030

Seitenübersicht