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26 CVAGJournal l Ausgabe 02/2015CHEMNITZER MODELL Mitnahme bei Merkzeichen: ausgeschlossen bei: Mobilitätshilfen, die ohne Einschränkungen mitgenommen werden. Manueller, Elektro- bzw. Segwayrollstuhl ■ Gewicht überschreitet Höchstlastanna ■ Abmessungen lassen sichere Positionie im Fahrzeug nicht zu (über 120 cm Län und 70 cm Breite oder Zusatzantrieb n abtrennbar) ■ keine zusätzlichen Kippstützen ■ Zweisitzer oder mit Kabine Handbike, Liegerad Rollator ■ Zuladung über 5 kg Assistenz- oder Blindenführhund B, BI Kinderwagen Faltrad Dreirad Mobilitätshilfen, die nur bei Platzverfügbarkeit mitgenommen werden. Fahrrad Mobilitätshilfen, die von der Beförderung ausgeschlossen sind. E-Scooter Segway, Handwagen, Kindertransportwagen Vorrangsempfehlungen Personen mit eingeschränkter Mobilität und Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang gegenüber ei- nem Freizeitgerät (z.B. Fahrrad). Der Transport von Sachen hat stets hinter der Mitnahme von Personen zurückzuste- hen. Warten an einer Haltestelle gleich- zeitig mehrere Personen mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen) als gleichzeitig mitfahren können, sollten die wartenden Fahrgäste selbst eine Reihenfolge festlegen. Schwerbehinderten Fahrgästen sollten der Vorrang eingeräumt werden. Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrga bereits im Fahrzeug befindet, ei derungsvertrag eingegangen ist bezahlt hat. Niemand kann verpfl den, das Fahrzeug zugunsten eine immer benachteiligten Fahrgastes sen. Befindet sich ein Elternteil mit derwagen bereits auf der Mehrz und ist wegen des ansonsten star Mitnahme von Mobilitätshilfen

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