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CVAGJournal l Ausgabe 01/2016 19IM FOKUS An der Überarbeitung des Gesamt-Fahrplanes, wie er alljährlich zum Fahrplanwechsel im Dezem- ber wirksam wird, arbeitet eine Mitarbeiterin im Durchschnitt zwei Monate. Anfang September ist dafür bereits der erste Redaktionsschluss und die Unterlagen sind an den Verkehrsverbund Mittel- sachsen abzugeben. Somit muss unser Fahrplan- büro spätestens im August mit der Überarbeitung beginnen. Kundenwünsche, die in den Monaten danach eingehen, lassen sich dann meist bis zum „großen“ Fahrplanwechsel nicht mehr berück- sichtigen. Damit jedoch Kundenhinweise nicht nur einmal jährlich berücksichtigt werden, haben sich zwei weitere interne „kleine Fahrplanwech- sel“ etabliert: jeweils nach den Winter- bzw. den Sommerschulferien. Gesonderte Fahrpläne sind auch für durchzufüh- rende Baumaßnahmen zu erstellen, auch wenn die- se nur für einen Tag bestehen. Das ist notwendig, weil sich während einer Bautätigkeit oftmals Lini- enführungen verändern, sich dadurch Umsteigebe- ziehungen verschieben, sich Fahrzeiten verändern. Die Vorbereitungszeit für einen größeren Baufahr- plan beträgt mindestens vier Wochen. Werden Baumaßnahmenkurzfristigerangekündigt,müssen andere Planungen „vertagt“ werden. Ein Fahrplan mit dazugehörigen Dienstplänen muss mindestens drei Wochen vor Inkrafttreten vorliegen. Im zurück- liegenden Jahr waren für insgesamt 52 Baumaß- nahmen gesonderte Fahrpläne zu erstellen. Wird eine neue Linie eingeführt, werden zu- nächst der Streckenverlauf sowie die Fahrzeiten zwischen den Haltestellen und zu den verschie- denen Tageszeiten und Wochentagen festge- legt. Gegebenenfalls werden dazu Linienwege abgefahren und die benötigte Zeit gestoppt. Hierbei sind die über Jahre gesammelten Erfah- rungen der hier tätigen Mitarbeiterinnen ein großes Plus, die natürlich mit einfließen. Prüf- stein ist jedoch immer erst die Praxis. Regelmä- ßige Pünktlichkeitsanalysen unserer Linien sind daher unerlässlich. Weiter auf Seite 20. Gearbeitet wird mit einer modernen Fahr- und Dienst- plansoftware. Gesonderte Fahrpläne sind auch für durchzuführende Baumaßnahmen zu erstellen, auch wenn diese nur für einen Tag bestehen.

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