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CVAGJournal l Ausgabe 01/2016 27IM GESPRÄCH Wie lief das Zertifizierungsverfahren bei der CVAG ab? Die Zertifizierung fand zweistufig statt und wur- de durch das österreichische Unternehmen ERC GmbH begleitet. Das erste Audit wurde im Mai 2015 durchgeführt. In diesem Stufe-1-Audit wur- de in erster Linie geprüft, ob wir alle geforderten Prozesse eingeführt und dokumentiert haben, also eine reine Dokumentenprüfung. Am 13. und 14. Januar 2016 wurde im Stufe-2-Audit unser Instand- haltungsmanagementsystem anhand von verschie- denen Schwerpunkten praktisch geprüft. Die Prüfer (auch Auditoren genannt) schauten sich dabei den Werkstattbetrieb an, führten Gespräche mit Werk- stattmitarbeitern und der Werkstattleitung, sahen Nachweisunterlagen ein und prüften so, ob wir uns an die eigenen Vorgaben aus unserem Instandhal- tungsmanagementsystem auch gehalten haben. Am Ende der zwei Tage stand die Erteilung des ECM-Zertifikates. Was ist das Besondere an der ECM-Zertifizie- rung bei CVAG? Bis jetzt wurde das Zertifizierungssystem nach Verordnung (EU) Nr. 445/2011 nur auf Instand- haltungswerkstätten für Güterwagen ange- wandt, da die Verordnung bisher eigentlich nur für Güterwagen gilt. Der Kriterienkatalog lässt sich aber auch auf die Instandhaltung von allen anderen Schienenfahrzeugen anwenden und es wird erwartet, dass die Europäische Union den Anwendungsbereich perspektivisch auch auf andere Arten von Schienenfahrzeugen ausdeh- nen wird. Bis jetzt hat sich noch kein anderes Unternehmen, das mit der Instandhaltung von Schienenfahrzeugen für den Personenverkehr beauftragt ist, dieser Zertifizierung gestellt. Die ECM-Zertifizierung in unserem Haus stellt damit eine echte Neuheit in der Branche dar. Wie geht es weiter? Das Zertifikat bleibt fünf Jahre bestehen. An- schließend müssen wir uns einer Rezertifizierung stellen. Darüber hinaus findet einmal pro Jahr ein Überwachungsaudit statt. Herr Krapp, wir bedanken uns für das Gespräch und wünschen weiterhin viel Erfolg. Die Auditoren interessierte insbesondere, ob die Werkstattmitarbeiter die Regelungen des Instandhaltungsmanagementsystems kennen. NEUHEIT: Zertifizierung nach Nr. 445/2011 EU

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