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8 | GESCHÄFTSBERICHTCVAG2015» Lagebericht LAGEBERICHT 2015 1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1.1 Rahmenbedingungen Die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) ist der umfassende Mobilitätsdienstleister im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Stadt Chemnitz und wichtiger Partner der Stadt Chemnitz als Aufgaben­ träger zur Absicherung der Grundmobilität im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die CVAG stellt als Verkehrs­ dienst­ leister einen wichtigen Faktor im Standort­ wettbewerb dar und ist die Alternative zum wachsenden Individual­ verkehr aus umweltpolitischen Gesichtspunkten. Der ab dem 3. Dezember 2009 in Kraft getretene Rechts­­­­ rahmen für den ÖPNV gemäß der EG-Ver­ ordnung Nr. 1370/2007 über Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße wird mit der Änderungs­ ver­ einbarung zur Be­­ trauungsvereinbarung vom 26./27. Mai 2009 um­ ge­ setzt. Die Betrauung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Bei der Auslegung der EG Verordnung Nr. 1370/2007 sind die Auslegungsleitlinien vom 29. März 2014 zu beachten. Nationale rechtliche Grundlage für die ÖPNV-Vergabe ist neben der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 seit 1. Januar 2013 das neue, an die EG-Verordnung angepasste Per­ sonenbeförderungsgesetz (PBefG). Es stärkt den Wett­­ bewerb bei der öffentlichen Vergabe von Ver­ kehrs­ leistungen, trägt aber auch der Verantwortung der kommunalen Träger für ein ausreichendes Verkehrs­ angebot Rechnung. Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) sind die Zweckverbände als Aufgabenträger für die Erstellung und Fortschreibung der Nahverkehrspläne des jeweiligen Verbundraumes zuständig. Entsprechend seiner Satzung erstellt der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) mit seinen Verbandsmitgliedern gemeinsam den Nahverkehrsplan für den gesamten Verbundraum des ZVMS und schreibt diesen fort. Die zentrale Aufgabe für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Verbundraum des ZVMS ist, dass sich alle aus dem Chemnitzer Modell für den städtischen ÖPNV ergebenden Synergieeffekte bestmöglich entfalten und die innerstädtischen und Stadtgrenzen überschreitenden Verkehre bestmöglich verzahnt werden. Die Stadt Chemnitz als Aufgabenträger für den inner- städtischen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG ist gleich- zeitig gemäß § 8a PBefG die „zuständige Behörde“ zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der Verordnung EG Nr. 1370/2007. Dafür hat der Stadtrat der Stadt Chemnitz in seiner Sitzung am 27. Januar 2016 den Nahverkehrsplan „Teilraum Chem­ nitz“ als Bestandteil des Nahverkehrsplans des ZVMS verabschiedet. Umfassende Investitionen in die Werterhaltung und Erneuerung der Infrastruktur und der Fahrzeuge sowie die gem. § 8 Abs. 3 PbefG bis zum 1. Januar 2022 zu schaffende vollständige Barrierefreiheit erfordern weiter­ hin eine anteilige Finanzierung über Fördermittel oder eine alternative Art in Form eines haushaltsunabhän- gigen Verkehrsfonds. Zur zukünftigen Infrastrukturfinanzierung und um dem sich abzeichnenden Investitionsstau bei der kommu- nalen Verkehrsinfrastruktur gegenzusteuern, einigten sich Bund und Länder am 24. September 2015, die Regionalisierungsmittel in 2016 auf 8 Mrd. € zu erhöhen und ab 2017 jährlich mit einer Rate von 1,8 % zu dyna- misieren. Dazu wurde am 15. Dezember 2015 die Novel­ lierung des Regionalisierungsgesetzes in Kraft gesetzt. Bei der Neuverteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer muss gesichert sein, dass die einzel- nen Bundesländer den ÖPNV als wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge auf einem angemessenen Niveau wei- terführen können. Weiterhin vereinbarten Bund und Länder,dieMittelzumGemeinde­verkehrsfinanzierungs­ gesetz (GVFG) im Rahmen der Neuregelung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen ungekürzt über das Jahr 2019 hinaus fortzuführen. Um die kommunalen ÖPNV-Infra­ strukturen instandhalten und weiter ausbauen zu können, müssen nun auch die Entflechtungsmittel be- darfsgerecht erhöht und über 2019 zweckgebunden weiterlaufen. Maßgebend für unsere Tätigkeit sind zahlreiche zu be- rücksichtigende Vorgaben und Eckpunkte aus dem ak- tuellen Nahverkehrsplan der Stadt Chemnitz.

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