Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

2016-06-24_11:40:07_576cfff7c3c35

GESCHÄFTSBERICHTCVAG2015» Lagebericht | 15 Die Finanzierung der Investitionen an immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Finanzierung der Investitionen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Gegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig linear abgeschrieben. Die Werthaltigkeit der Anlagegüter wird im Rahmen von Inventuren überprüft. Betriebliche Grundstücke, die nicht mehr genutzt werden, sind zur Verwertung freigegeben. 5 Risikobericht Risikomanagement Das im Unternehmen implementierte Risikomanage­ mentsystem sichert mit vierteljährlichen Berichts­ zeit­ räumen eine permanente Beobachtung von Risiko­ fak­ toren und versetzt die Unternehmensleitung in die Lage, frühzeitig nicht nur Risiken zu erkennen, sondern auch entsprechend gegenzusteuern. Das installierte Risiko­ früh­ erkennungssystem entspricht den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unter­ nehmensbereich. Aus den periodisch durchgeführten Risikoreports, der jährlichen Risikoinventur und in den Besprechungen des Risikomanagementgremiums wurden keine unter- nehmensgefährdenden Risiken festgestellt. Die Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadens­­ höhe der Risiken wurde der aktuellen Ent­ wick­lung angepasst. Das Risikomanagement erfolgt bezüglich der Bewertung und der Einschätzung der möglichen Folgen in Ab­ stim­ mung mit der Versorgungs- und Verkehrsholding Chemnitz GmbH. Umfeld- und Branchenrisiken Die Risiken, die sich aus der Erfüllung der Anfor­ derungen der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Per­ sonenverkehrsdienste auf Schiene und Straße ergeben, unterliegen einer permanenten Beobachtung. Mit der Änderung und Verlängerung der Betrauungs­ verein­ ba­ rung vom 26./27. Mai 2009 sind die Rahmenbe­ din­ gungen zur Einhaltung geschaffen worden. Mit der Steuerung der wirtschaftlichen Geschäftsführung des Unternehmens über Zielgrößen zur Anreizregulierung und einer Bonus- und Malusregelung werden für die geplanten Aufwendungen und Erträge sowie mit den Ausgleichszahlungen zum Ergebnis die nach Beihilfe­ recht höchstens ausgleichsfähigen Kosten eingehalten und eine Überkompensation vermieden. Bei der Aus­ legung der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 sind die Aus­ legungsleitlinien vom 29. März 2015 zu beachten. Als rechtliche Grundlagen sind für eine zukünftige Direktvergabe des ÖPNV in der Stadt Chemnitz neben der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Per­ sonenverkehrsdienste auf Schiene und Straße sowie deren Änderung im Rahmen des vierten EU-Eisen­ bahn­ paketes und das zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene, neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wirksam.

Seitenübersicht