GESCHÄFTSBERICHTCVAG2015» Jahresabschluss | 41 ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015 1 Allgemeines Die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Chemnitz (CVAG), ist im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss für das Ge schäfts jahr 2015 wurde nach den Vorschriften des Han dels gesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechts mo der nisierungsgesetzes (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des D-Markbilanzgesetzes (DMBilG) erstellt. Bei der Gliederung der Bilanz wurden die Vorschriften der Verordnung über die Gliederung des Jahresab schlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 13. Juli 1988 beachtet. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ge genüber dem Vorjahr unverändert geblieben. 3 Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Aufgliederungen und Entwicklungen des Anlage ver mögens haben wir in der Anlage zum Anhang dargestellt. 3.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Ge genstände des Sachanlagevermögens werden zu An schaffungs- und Herstellungskosten, soweit abnutzbar vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Ab schreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungs dauer. Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Vermögens gegenstände mit einem Wert unter EUR 60,00 sind im Zugangsjahr direkt aufwandswirksam gebucht. Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs gesetz (GVFG), Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Aufbau hilfefonds der Bundesrepublik Deutschland und des Frei staatesSachsensowieFinanzhilfenvomZweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) im Rahmen einer Projektförderung in Form einer Anteilsfinan zierung werdenvondenAnschaffungs-undHerstellungskosten der betreffenden Sachanlagen aktivisch abgesetzt.