52 | GESCHÄFTSBERICHTCVAG2015» Jahresabschluss 5.5 Abschlussprüferhonorare Die Abschlussprüferhonorare werden gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss ausgewiesen. 5.6 Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz, Chemnitz, einbezogen. Die VVHC ist das Mutter unter nehmen, das den Konzernabschluss für den Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen aufstellt. Der Konzern abschluss der VVHC entfaltet eine befreiende Wir kung ge gen über der CVAG, so dass die Erstellung eines ei- genen Konzernab schlusses unter bleibt. Der Konzern ab schluss der Muttergesellschaft wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zwischen der CVAG und der VVHC besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 1999 ein Beherrschungs- und Er gebnis ab führungsvertrag. Der Eintrag ins Handels register erfolgte am 27. April 1999. Am 20. März 2000 wurde die Änderung des Beherrschungs- und Ergebnis abführungsvertrages ins Handelsregister eingetragen, wonach sich der Organträger verpflichtet, jeden wäh- rend der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahres fehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichenwird,dassdenanderenGewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertrags dauer in sie eingestellt worden sind. Zwischen der CVAG und der City-Bahn Chemnitz GmbH besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 2007 ein Er gebnisabführungsvertrag. Im Ergebnisabführungsver trag verpflichtet sich die Organgesellschaft City-Bahn Chemnitz GmbH, an die CVAG als Organträger den ge samten Gewinn abzüglich evtl. zu bildender Rücklagen bzw. des Ausgleichs eines Verlustvortrags des Vorjahres abzuführen. Demzufolge ist der Organträger CVAG verpflichtet, jeden während der Vertragslaufzeit an- fallenden Verlust auszugleichen. Da die CVAG nicht alleiniger Gesellschafter der City- Bahn Chemnitz GmbH ist, sind im Ergebnisabführungs vertrag Ausgleichszahlungen durch die CVAG an die außenstehenden Gesellschafter, die Autobus GmbH Sachsen Regionalverkehr, Limbach-Oberfrohna und die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz, geregelt.