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52 | GESCHÄFTSBERICHTCVAG2015» Jahresabschluss 5.5 Abschlussprüferhonorare Die Abschlussprüferhonorare werden gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss ausgewiesen. 5.6 Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz, Chemnitz, einbezogen. Die VVHC ist das Mutter­ unter­ nehmen, das den Konzernabschluss für den Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen aufstellt. Der Konzern­ abschluss der VVHC entfaltet eine befreiende Wir­ kung ge­ gen­ über der CVAG, so dass die Erstellung eines ei- genen Konzernab­ schlusses unter­ bleibt. Der Konzern­ ab­ schluss der Muttergesellschaft wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zwischen der CVAG und der VVHC besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 1999 ein Beherrschungs- und Er­ gebnis­­ ab­ führungsvertrag. Der Eintrag ins Handels­ register erfolgte am 27. April 1999. Am 20. März 2000 wurde die Änderung des Beherrschungs- und Ergebnis­ abführungsvertrages ins Handelsregister eingetragen, wonach sich der Organträger verpflichtet, jeden wäh- rend der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahres­ fehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichenwird,dassdenanderenGewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertrags­ dauer in sie eingestellt worden sind. Zwischen der CVAG und der City-Bahn Chemnitz GmbH besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 2007 ein Er­ gebnis­abführungsvertrag. Im Ergebnisab­führungs­ver­ trag verpflichtet sich die Organgesellschaft City-Bahn Chemnitz GmbH, an die CVAG als Organträger den ge­ samten Gewinn abzüglich evtl. zu bildender Rücklagen bzw. des Ausgleichs eines Verlustvortrags des Vorjahres abzuführen. Demzufolge ist der Organträger CVAG verpflichtet, jeden während der Vertragslaufzeit an- fallenden Verlust auszugleichen. Da die CVAG nicht alleiniger Gesellschafter der City- Bahn Chemnitz GmbH ist, sind im Ergebnis­abführungs­ vertrag Ausgleichszahlungen durch die CVAG an die außenstehenden Gesellschafter, die Autobus GmbH Sachsen Regionalverkehr, Limbach-Oberfrohna und die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz, geregelt.

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