Einsteigen. Abfahren! l Ausgabe 04/2020 KAPITEL l 27 Weihnachts- und Jahresendverkehr Heiligabend, 24.12.2020 Die Busse und Bahnen fahren bis circa 15:45 Uhr wie samstags. Rendezvous an der Zentralhalte- stelle erfolgen ab 15:45 Uhr bis 20:45 Uhr alle 30 Minuten, danach alle 60 Minuten. Weihnachtsfeiertage, 25. und 26.12.2020 Es gelten die Fahrpläne für Sonntag. Silvester, 31.12.2020 Es gelten die Fahrpläne für Samstag. Neujahr, 01.01.2021 Es gelten die Fahrpläne für Sonntag. (bba) Aufgrund der dynamischen Entwicklung in Bezug auf das Coronavirus sind Fahrplanände- rungen nicht ausgeschlossen. Alle aktuellen Informationen sind unter CVAG.de oder über Twitter und CVAGapp erhältlich. Herausgeber Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) Carl-von-Ossietzky-Str. 186 09127 Chemnitz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Juliane Kirste (V. i. S. d. P.) Gesamtredaktion: Bereich Marketing Uwe Albert, Björn Bastian, Juliane Kirste, Sandra Kordus, Jessica Reißmann, Kay Vogelsang, Ines Venus-Rothermundt, Laura Wirth Layout Laura Wirth Kontakt Telefon: +49 (0)371 2370 - 262 E-Mail: marketing-bereich@cvag.de Postanschrift: Postfach 114, 09001 Chemnitz Fahrgastbeirat E-Mail: fahrgastbeirat@cvag.de Druck Druckerei Baldauf, Gelenau Die Autoren dieser Ausgabe Tobias Tannenhauer (tta), Ines Venus-Rothermundt (ivr), Torsten Haugk (tha), Uwe Albert (ual), Jessica Reißmann (jre), Björn Bastian (bba), Kay Vogelsang (kvo), Sophia Müller (smü), Laura Wirth (lwi) Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Nachdrucke sind nur mit der Zustimmung des Herausgebers möglich. Grafiken freepik.com Titelbild Stefanie Stein/CVAG Erscheinungsweise und Auflage vierteljährlich mit 16.000 Exemplaren Redaktionsschluss: 9. Dezember 2020 Einsendeschluss Ausgabe 01I2021: 6. Januar 2021 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Ent- sprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehand- lung für alle Geschlechter. Dieses Druckerzeugnis wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen ent- sprechend § 13 MiLoG i.V. m. § 14 AEntG sowie mit Druckfarben aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Als Bindemittel wurde kein Mineralöl, sondern Monoester von Pflanzenölfettsäuren verwendet.