02.03.2022 | News
3G-Regelung in Bussen und Bahnen
- geimpft (letzte erforderliche Impfung liegt 14 Tage zurück),
- genesen (positives PCR-Testergebnis liegt mindestens 28 Tage und nicht länger als drei Monate zurück) oder
- getestet (zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest [kein Selbsttest] oder PCR-Test, jeweils nicht älter als 24 Stunden) sind.
Der entsprechende Nachweis ist bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig.
Von der Regelung ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler:innen außerhalb der Ferienzeit. Während der Schulferien gilt die 3G-Pflicht auch für Schüler:innen.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in unseren Bussen und Bahnen sowie im Mobilitätszentrum bleibt weiterhin bestehen. Bei einem Besuch in unserem Mobilitätszentrum jedoch kein 3G-Nachweis erforderlich.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Antworten auf aufkommende Fragen finden Sie in unserem FAQ zum Corona-Virus.