Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG)

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Stand / Druckdatum: 24.04.2024

News | Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG)

 

 
 
 
 
 
 

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21.03.2023 | News

Tarifanpassung: Neue Fahrpreise ab 1. April 2023

2023-03-21 Tarifanpassung ab 1. April
Zum 1. April 2023 erfolgt bei der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) sowie für den gesamten Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) eine Tarifanpassung. Die Erhöhung der Tarife um durchschnittlich 6,6 Prozent wurde von der Verbandversammlung des VMS bereits am 22. Dezember 2022 beschlossen und bekannt gegeben. Die Tarifanpassung ist voraussichtlich für zwei Jahre gültig.

Die Preisanpassung wurde auf Grund steigender Personal-, Material- und Energiekosten aller im Verkehrsverbund tätigen Verkehrsunternehmen notwendig. Seit der im März 2022 beschlossenen Tarifanpassung hat die Dynamik der Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen weiterhin in hohem Maß zugenommen.


Änderungen:
  • Die Einzelfahrt für eine Tarifzone steigt um 20 Cent auf 2,70 Euro.
  • Die Monatskarte für eine Tarifzone kostet mit 72 Euro künftig 7,30 Euro mehr.
  • Die Preise aller Tarifangebote steigen durchschnittlich um 6,6 Prozent.

Von der Preisanpassung unberührt bleiben:
  • „JungeLeuteTicket“
  • „AzubiTicket“
  • „BildungsTicket“

Eine vollständige Übersicht aller Änderungen im Zuge der Tarifanpassung finden Sie in der Tarifübersicht.


Weiterhin günstig unterwegs: Abonnieren Sie das Deutschlandticket bei der CVAG
Ab dem 1. Mai 2023 sind Sie mit dem Deutschlandticket für nur 49 Euro pro Monat deutschlandweit im ÖPNV unterwegs. Falls Sie ein bestehendes Abo bei uns haben, können Sie es ab 3. April 2023 ganz einfach digital wechseln. Fantastisch, oder?
 
Alle Infos dazu finden Sie hier.


Was geschieht mit Tickets zum alten Tarif, wenn diese nicht bis zum 31. März genutzt werden?

Folgende Übergangsregelungen gelten für die einzelnen Ticketarten:
  • Einzelfahrscheine und Tageskarten zum alten Preis können bis spätestens 30. April 2023 genutzt werden.
  • Abschnitte der 4-Fahrten-Karte zum alten Preis können bis spätestens 30. Juni 2023 genutzt werden.
  • Wochen- und Monatskarten können spätestens am 31. März 2023 entwertet werden. Sie gelten bis zum Ablauf der zeitlichen Gültigkeit
  • Tickets im Abonnement werden monatsgenau zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben

Ein Umtausch kann nur für ungenutzte Fahrausweise aus der abgelaufenen Tarifperiode erfolgen, das heißt, sie müssen zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 gekauft worden sein. Der Umtausch ist dann bis zum 31. Dezember 2023 in unserem Mobilitätszentrum möglich.

Es ist zu beachten, dass ein Ticketumtausch nur bei dem Verkehrsunternehmen erfolgen kann, bei dem auch die Fahrausweise gekauft worden sind.

Über Handy-Ticket-Systeme erworbene 4-Fahrten-Karten und 10er-Tageskarten gelten unabhängig von einer Tarifänderung zeitlich unbefristet bis zum Kauf des letzten Abschnittes.

Die Gültigkeit des Deutschlandtickets bleibt von den Tarifanpassungen unberührt.

 
 
 
 
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