05.11.2021 | News
Neuerungen zur Maskenpflicht: FFP2-Masken in Bussen und Bahnen
Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen besteht ab Montag in unseren Bussen und Bahnen bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes: FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken*. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist demnach nicht mehr ausreichend.
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Atemschutzmaske gilt für Kinder ab dem 15. Lebensjahr. Für Schüler zwischen der Vollendung des 6. und 14. Lebensjahres gilt die Maßgabe, dass sie nur eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Kinder unter 6 Jahre sind von der Tragepflicht ausgenommen.
Weitere Informationen zu geltenden Bestimmungen und Richtlinien in unseren Fahrzeugen und an Haltestellen finden Sie übrigens in unseren FAQ zum Coronavirus.
Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis und um Beachtung der bestehenden Regelungen.