Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG)

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Stand / Druckdatum: 25.04.2024

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05.11.2021 | News

Neuerungen zur Maskenpflicht: FFP2-Masken in Bussen und Bahnen

2021-11-05 FFP2
Im Zuge der ab Montag, 8. November 2021 geltenden Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gibt es Anpassungen hinsichtlich der Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG).

Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen besteht ab Montag in unseren Bussen und Bahnen bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes: FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken*. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist demnach nicht mehr ausreichend.

Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Atemschutzmaske gilt für Kinder ab dem 15. Lebensjahr. Für Schüler zwischen der Vollendung des 6. und 14. Lebensjahres gilt die Maßgabe, dass sie nur eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Kinder unter 6 Jahre sind von der Tragepflicht ausgenommen. 

Weitere Informationen zu geltenden Bestimmungen und Richtlinien in unseren Fahrzeugen und an Haltestellen finden Sie übrigens in unseren FAQ zum Coronavirus.

Wir bitten unsere Fahrgäste um Verständnis und um Beachtung der bestehenden Regelungen.


 

*Gemeint sind Masken mit einem hohen Filterungsgrad, die den Normanforderungen entsprechen und entsprechend gekennzeichnet und geprüft sind. Für Deutschland bzw. Europa sind das FFP2-Masken. Vergleichbar sind die ausländischen Zertifizierungen KN95 und N95. Bei diesen Masken muss jedoch geprüft werden, ob das verwendete Modell in Deutschland zulässig ist.

 
 
 
 
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