AnschlussTicket
Anschlussfahrten - kein Problem
Entschließen Sie sich während Ihrer Fahrt, zu einem anderen Ziel zu fahren, welches den Geltungsbereich Ihrer bereits gelösten Fahrkarte überschreitet (zeitlich oder örtlich), benötigen Sie ein AnschlussTicket für die Weiterfahrt. Kombinieren Sie dabei die verschiedenen Fahrkarten miteinander.
Nutzungshinweise
- Das AnschlussTicket ist nur in Verbindung mit einem Grundfahrschein gültig.
- Das AnschlussTicket muss in dem Fahrzeug bei Fahrtantritt entwertet werden, mit dem der Geltungsbereich des Grundfahrscheins verlassen wird (im Fahrzeug erworbene AnschlussTickets sind bereits entwertet).
- Eine Kombination von Einzelfahrkarten für Zonen, Kurzstreckenfahrkarten oder Erweiterte Kurzstreckenfahrkarten untereinander ist unzulässig.
- Bei Nutzung der Kurzstreckenfahrkarte als AnschlussTicket beginnt die Haltestellenzählung mit der letzten Haltestelle innerhalb des Geltungsbereiches des Grundfahrscheins.
- Bei Nutzung von Tages-, oder Zeitkarten als AnschlussTicket, muss die entsprechende Tarifzonennummer eingetragen werden, sofern sie nicht bereits aufgedruckt ist.
- Ein AnschlussTicket ist sowohl für den Zeitkarteninhaber als auch für alle unter die Mitnahmeregelung fallenden Personen zu lösen.
- Zur Nutzung von AnschlussTickets zum Tarif Kind sind nur Kinder bis zum Schulanfang und bis einschließlich 15. Geburtstag berechtigt.