Tickettausch Tarifanpassung
Übergangsregelungen
Zum 1. April 2025 erfolgt bei der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) sowie für den gesamten Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) eine Tarifanpassung.
Unsere neue Tarifübersicht (gültig ab 1. April 2025)
Was geschieht mit Tickets zum alten Tarif, wenn diese nicht bis zum 31. März genutzt werden?
Folgende Übergangsregelungen gelten für die einzelnen Ticketarten:
- Einzelfahrscheine und Tageskarten zum alten Preis können bis spätestens 30. April 2025 genutzt werden.
- Abschnitte der 4-Fahrten-Karte zum alten Preis können bis spätestens 30. Juni 2025 genutzt werden. Der Umtausch der 4-Fahrten-Karte kann nur bei vier nicht entwerteten Fahrten auf einer Karte erfolgen.
- Monatskarten können spätestens am 31. März 2025 entwertet werden. Sie gelten bis zum Ablauf der zeitlichen Gültigkeit
- Tickets im Abonnement werden monatsgenau zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben.
Über HandyTicket-Systeme erworbene 4-Fahrten-Karten und 10er-Tageskarten gelten unabhängig von einer Tarifänderung zeitlich unbefristet bis zum Kauf des letzten Abschnittes.
Es ist zu beachten, dass ein Ticketumtausch nur nach den geltenden Beförderungsbestimmungen des VMS erfolgen kann.
Weiterhin günstig unterwegs: Abonnieren Sie das Deutschlandticket bei der CVAG
Weiterhin sind Sie mit dem Deutschlandticket für nur 58 Euro pro Monat deutschlandweit im ÖPNV unterwegs.
Falls Sie ein bestehendes Abo bei uns haben, können Sie es ganz einfach wechseln und ihr Deutschlandticket als Chipkarte oder Handyticket beantragen.
