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60 >tECHNISCHER sERVICE >mARKETING >pERSONAL & SOZIALWESEN >JAHRESABSCHLUSS Abschlussprüferhonorare Die Abschlussprüferhonorare werden gemäß §  285 Nr.  17 HGB im Konzernabschluss ausgewiesen. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Versor- gungs- und Verkehrsholding  GmbH Chemnitz, Chemnitz, einbezogen. Die VVHC ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen aufstellt (befreiender Konzernabschluss). Der Konzernabschluss der Muttergesellschaft wird im elektro- nischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zwischen der CVAG und der VVHC besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 1999 ein Beherrschungs- und Ergebnis- abführungsvertrag. Der Eintrag ins Handelsregister erfolgte am 27. April 1999. Am 20. März 2000 wurde die Änderung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages ins Handelsregister eingetragen, wonach sich der Organträger verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst ent- stehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Zwischen der CVAG und der City-Bahn Chemnitz GmbH be- steht mit Wirkung seit dem 1.  Januar 2007 ein Ergebnis- abführungsvertrag. Im Ergebnisabführungsvertrag verpflich- tet sich die Organgesellschaft City-Bahn Chemnitz GmbH, an die CVAG als Organträger den gesamten Gewinn abzüglich evtl. zu bildender Rücklagen bzw. des Ausgleichs eines Verlustvortrags des Vorjahres abzuführen. Demzufolge ist der Organträger CVAG verpflichtet, jeden während der Vertragslaufzeit anfallenden Verlust auszugleichen. Da die CVAG nicht alleiniger Gesellschafter der City-Bahn Chemnitz  GmbH ist, sind im Ergebnisabführungsvertrag Ausgleichszahlungen durch die CVAG an die außenstehenden Gesellschafter, die Autobus GmbH Sachsen Regionalverkehr, Limbach-Oberfrohna, und die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz, geregelt.

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