Erweiterte Kurzstreckenfahrkarte
Sie müssen eine Tarifzone überqueren und wollen dabei sparen? Dann nutzen Sie die erweiterte Kurzstrecke.
Nutzungshinweise
- gilt bis zur 8. Haltestelle ab Zustieg auf den Linien der CVAG, bis zur 6. Haltestelle ab Zustieg auf den Linien des Regionalbusverkehrs, den Städtischen Verkehrsbetrieben Zwickau GmbH (SVZ) und in den kleinen Stadtverkehren und bis zur 2. Haltestelle ab Zustieg auf den Linien des Schienenpersonennahverkehrs (CB, IRE, RE, RB)
- Planmäßig durchfahrene und nicht bediente Haltestellen sind bei den Linien des Schienenpersonennahverkehrs mitzuzählen.
- Fahrkarte bei Fahrtantritt entwerten (im Fahrzeug erworbene Fahrkarten sind ab Fahrtantritt bereits entwertet)
- Fahrkarte ist nicht übertragbar
- kein Umsteigen bzw. Fahrtunterbrechung möglich
- tarifzonenübergreifende Fahrten sind möglich
Für die folgenden Linien des Regionalverkehrs gilt die Erweiterte Kurzstreckenregelung (8 Haltestellen) des CVAG-Stadtverkehrs.
522 zwischen Hauptbahnhof und Neukirchen/ Klaffenbach,
126 zwischen Schönau und Teichstraße,
152 zwischen Schönau und Landgraben,
206 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof,
207 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof,
251 zwischen Schönau und Teichstraße,
253 zwischen Schönau und Oberrabenstein und
254 zwischen Ebersdorf und Löbenhainer Straße







