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CVAGJournal l Ausgabe 04/2015 15DIALOG Ich bin frustriert über die falschen und un- genauen Auskünfte auf den elektronischen Anzeigetafeln. Der Bus wird mit „1 min“ an- gekündigt,aberplötzlichbrauchterdreiMinu- ten,„sofort“blinkt,aberkeinBusistzusehen, dann erlöscht das „sofort“ und der nächste Bus wird angekündigt … Ich könnte noch wei- tere verunsichernde Anzeigen aufzählen. Unsere Fahrzeuge senden in regelmäßigen Abstän- den ihre Fahrplanlage und ihre aktuelle Standort- position an ein Betriebsleitsystem. Dieses errechnet auf Grundlage der Fahrtzeit bis zur Haltestelle eine prognostizierte Abfahrtszeit. Wird das Fahrzeug nach ein paar Metern Fahrt erneut weiter verzögert, z. B. an einer Ampelanlage, kann das zu einer syn- chronen Verschiebung der Prognosen führen. Das Leitsystem kann Verzögerungen an Ampelanlagen und durch andere Verkehrsteilnehmer nicht genau vorhersehen, sondern lediglich die Abfahrtsprog- nosen kontinuierlich anpassen. Das heißt, es kann durchaus passieren, dass die angezeigte Abfahrts- zeitstagniertodersichauchplötzlichverlängert,das angekündigteFahrzeug,stattvorherindreiMinuten plötzlich erst in vier Minuten kommt. Das ist ja gera- de die „Dynamisierung“ der Fahrtauskunft, dass die tatsächliche Abfahrtszeit mitgeteilt wird. Prinzipiell wird immer die Abfahrtszeit angezeigt, z.B. in „2 min“. Wenn das Fahrzeug die Haltestelle früher erreicht, muss der Fahrer z.B. die zwei Minu- ten bis zur planmäßigen Abfahrt an der Haltestelle abwarten. Wenn „sofort“ blinkt und verschwindet, hat der Bus die Haltestelle bereits bedient. Hier hat dasFunksignal,welchesdasFahrzeugvonderHalte- stelleabmeldet,dieAnzeigenochnichterreichtoder ist„verlorengegangen“.Dashatabernichtsmitfeh- lerhaften Anzeigen zu tun. Ich bin stark gehbehindert, zu einhundert Prozent schwerbehindert und zur Fortbewe- gung auf mein Elektromobil angewiesen. Als ich einen Bus der CVAG benutzen wollte, ver- weigerte mir der Fahrer die Mitfahrt mit dem Hinweis, dass Elektromobile nicht befördert werden. Das kann ich nicht nachvollziehen. So wird einem die letzte Mobilität genommen. Entsprechend der geltenden Beförderungsbedin- gungen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS), § 11, besteht für E-Scooter in allen Bussen und Bahnen innerhalb des Verbundgebietes keine Beförderungspflicht. Diese Regelung ist insbeson- dere begründet durch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, das für die Personen im E-Scooter und die mitreisen- den Fahrgäste bei Mitnahme von E-Scootern in Bus- sen und Bahnen entstehen würde. Die Gefahr ergibt sich insbesondere aus der Bauart der Scooter. Aufgrund ihrer Größe und mangeln- den Rangierfähigkeit im Türraum der Fahrzeuge behindern sie die ungehinderte Begehbarkeit der DurchgängeundderEin-undAusstiege. Aussicher- heitsrelevanten Gründen kann eine Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen des ÖPNV nicht gestattet werden. SIE HABEN FRAGEN? WIR HABEN DIE ANTWORTEN. FAQ

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