Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG)

Carl-von-Ossietzky-Straße 186, 09127 Chemnitz
 
Stand / Druckdatum: 02.11.2024

Mitnahme-Plakette | Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG)

 

 
 
 
 
 
 

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Informationen für Fahrgäste, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind

Seit 2019 sind alle Busse und Straßenbahnen Niederflurfahrzeuge, wodurch ein komfortabler Ein- und Ausstieg in unsere Fahrzeuge auch für mobilitätseingeschränkte Personen möglich ist. Unsere Fahrpersonale werden zunehmend mit den unterschiedlichsten Mobilitätshilfen konfrontiert, über deren Mitnahme im Fahrzeug sie entscheiden. Da die Vielfalt an E-Rollstühlen und E-Scootern enorm gestiegen ist, fällt diese Entscheidung nicht immer leicht.

In den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) sind die Rahmenbedingungen der Mitnahme von Mobilitätshilfen geregelt. Allerdings ist es unseren Fahrpersonalen nicht immer möglich, auf den ersten Blick zu prüfen, ob diese Bedingungen eingehalten werden. Daher gibt es die Möglichkeit für E-Rollstühle und E-Scooter eine Plakette zu erwerben, um die Mitnahme im Alltag sowohl für den Fahrgast als auch für das Fahrpersonal zu erleichtern.

Plakette zur Mitnahme von E-Scootern und E-Rollstühlen

Um die alltägliche Mobilität für unsere Fahrgäste und die Entscheidung über die Mitnahme von Mobilitätshilfen für unser Fahrpersonal zu vereinfachen, haben Fahrgäste, die zum Beispiel auf einen Elektrorollstuhl angewiesen sind, nun die Möglichkeit, eine Mitnahme-Plakette zu erhalten. Hierfür wird geprüft, ob die Mobilitätshilfe den gültigen Anforderungen entspricht.

Der Erwerb der Plakette ist freiwillig.

Folgende Anforderungen werden für die Vergabe der Plakette geprüft:

Anforderungen gemäß der Beförderungsbedingungen des VMS, Teil D, Anlage 2
(gültig ab 1. April 2024)

an Elektrorollstühle
  • Maße: 1200 mm x 700 mm (LxB)
  • Größe (einschließlich Insasse): maximal 1250 mm x 800 mm x 150 0mm (LxBxH)
  • Gewicht: max. 250 kg inklusive Insasse

an E-Scooter
  • Maße: maximale Länge von 1200 mm
  • Gewicht: max. 300 kg inklusive Insasse
  • 4-rädriges Fahrzeug
  • Zulassung für auf den E-Scooter mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 g bei Gefahrbremsung bzw. 0,5 g Querkräfte bei Kurvenfahrt
  • Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammenwirkt und nicht durch ein Differential überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse)
  • ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des E-Scooters, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen
  • Eignung für Rückwärtseinfahrt in den Linienbus

Die finale Entscheidung liegt immer bei Fahrpersonal

Bei Elektrorollstühlen ohne Plakette liegt die Mitnahme weiterhin im Ermessen des Fahrpersonals, E-Scooter ohne Plakette sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Die finale Entscheidung der Mitnahme liegt, unabhängig von der Plakette, jedoch immer bei dem Fahrer oder der Fahrerin des Fahrzeuges. Sind die Rollstuhl-Stellplätze bereits belegt oder ist der Bus sehr stark gefüllt, kann die Mitnahme des Rollstuhls oder des E-Scooters zur Sicherheit der anderen Fahrgäste auch mit Plakette verwehrt werden.
 
 
 
 

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