Kurzstreckenfahrkarte 4-Fahrtenkarte
Kurze Strecke - kleiner Preis. Wenn Sie gern flexibel sind und gelegentlich nur ein paar Haltestellen zurücklegen oder eine Tarifgrenze überqueren, dann fahren Sie mit der Kurzstrecke richtig.
Nutzungshinweise
- Fahrkarte muss vor Fahrtantritt entwerten werden. Im Fahrzeug erworbene 4-Fahrtenkarten müssen auch entsprechend entwertet werden.
- Fahrkarte ist nicht übertragbar.
- Fahrtunterbrechung, beliebiges Umsteigen sowie die Kombination mit weiteren Einzelfahrkarten ist nicht möglich.
- tarifzonenübergreifend
- Gilt bis zur 4. Haltestelle nach Zustieg auf den Linien der CVAG.

Für die folgenden Linien des Regionalverkehrs gilt die Kurzstreckenregelung
(4 Haltestellen) des CVAG-Stadtverkehrs.
11 zwischen Hauptbahnhof und Neukirchen/ Klaffenbach,
13 zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle,
14 zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle,
15 zwischen Hauptbahnhof und Zentralhaltestelle,
126 zwischen Schönau und Teichstraße,
152 zwischen Schönau und Landgraben,
206 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof,
207 zwischen Siedlung Ruhebank und Busbahnhof,
251 zwischen Schönau und Landgraben,
253 zwischen Schönau und Oberrabenstein und
254 zwischen Ebersdorf und Löbenhainer Straße