Pressemitteilung
06.08.2019
Kombiticket Städtische Theater Chemnitz
gültig ab Beginn der neuen Spielzeit 2019/2020
Mit Beginn des neuen Spielsplanes gilt das Kombiticket für die Vorstellungen und Konzerte der Städtischen Theater Chemnitz. Die Eintrittskarte gilt dann auch als Fahrausweis für die Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel im gesamten Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS).
Die Gültigkeit als Fahrausweis erkennen Sie am Vermerk auf Ihrer Eintrittskarte. Diese berechtigt am Veranstaltungstag im Regelfall vier Stunden vor Beginn und sechs Stunden nach Beginn der Veranstaltung zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Mögliche Abweichungen werden auf den Eintrittskarten vermerkt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gastspiele und Fremdveranstaltungen.
Mit Beginn des neuen Spielsplanes gilt das Kombiticket für die Vorstellungen und Konzerte der Städtischen Theater Chemnitz. Die Eintrittskarte gilt dann auch als Fahrausweis für die Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel im gesamten Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS).
Die Gültigkeit als Fahrausweis erkennen Sie am Vermerk auf Ihrer Eintrittskarte. Diese berechtigt am Veranstaltungstag im Regelfall vier Stunden vor Beginn und sechs Stunden nach Beginn der Veranstaltung zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Mögliche Abweichungen werden auf den Eintrittskarten vermerkt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gastspiele und Fremdveranstaltungen.
Wir wünschen Ihnen schöne Stunden bei den Veranstaltungen der Städtischen Theater Chemnitz und würden uns freuen, Sie als Fahrgast in unseren Bussen und Bahnen begrüßen zu dürfen.
Ihre CVAG.
Einsteigen. Abfahren!
Ihre CVAG.
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Kontakt
Pressestelle
Frau Juliane Kirste (V.i.S.d.P.)
Carl-von-Ossietzky-Straße 186
09127 Chemnitz
Telefon: +49 (0)371 2370-250
Telefax: +49 (0)371 2370-234
E-Mail: juliane.kirste@cvag.de