24.05.2021 | News
Änderungen zur Maskenpflicht im Chemnitzer ÖPNV
FFP2-Maske und medizinische Mund-Nasen-Bedeckung
In den Fahrzeugen der CVAG ist ab Montag, 24. Mai 2021 das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung wieder ausreichend. Die FFP2-Masken (oder vergleichbare Masken) sind nicht mehr verpflichtend zu tragen. Gemäß der geltenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung besteht in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen in Chemnitz weiterhin Maskenpflicht.
Hintergrund der Änderung der Maskenpflicht ist das aktuell geltende Infektionsschutzgesetz, welches der Bundestag als „Corona-Notbremse“ beschlossen hat. Wir bitten, weiterhin die Regelung zur Überschreitung des Schwellenwertes einer 7-Tage-Inzidenz von 100 zu beachten. Wenn an drei aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz in Chemnitz über 100 liegt, sind ab dem übernächsten Tag nur noch FFP2-Masken in den Fahrzeugen und an Haltestellen erlaubt. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ist ab dem übernächsten Tag auch das Tragen medizinischer Masken in unseren Fahrzeugen wieder möglich.
Bitte helfen Sie mit und schützen Sie sich und andere durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, um sicher mit uns unterwegs zu sein.
Detaillierte Informationen zu geltenden Bestimmungen und Richtlinien finden Sie übrigens in unseren FAQ zum Coronavirus.
In den Fahrzeugen der CVAG ist ab Montag, 24. Mai 2021 das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung wieder ausreichend. Die FFP2-Masken (oder vergleichbare Masken) sind nicht mehr verpflichtend zu tragen. Gemäß der geltenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung besteht in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen und Bahnsteigen in Chemnitz weiterhin Maskenpflicht.
Hintergrund der Änderung der Maskenpflicht ist das aktuell geltende Infektionsschutzgesetz, welches der Bundestag als „Corona-Notbremse“ beschlossen hat. Wir bitten, weiterhin die Regelung zur Überschreitung des Schwellenwertes einer 7-Tage-Inzidenz von 100 zu beachten. Wenn an drei aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz in Chemnitz über 100 liegt, sind ab dem übernächsten Tag nur noch FFP2-Masken in den Fahrzeugen und an Haltestellen erlaubt. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ist ab dem übernächsten Tag auch das Tragen medizinischer Masken in unseren Fahrzeugen wieder möglich.
Bitte helfen Sie mit und schützen Sie sich und andere durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, um sicher mit uns unterwegs zu sein.
Detaillierte Informationen zu geltenden Bestimmungen und Richtlinien finden Sie übrigens in unseren FAQ zum Coronavirus.