Pressemitteilung
22.03.2023
Tarifanpassung: Neue Fahrpreise ab 1. April 2023
Die Preisanpassung wurde auf Grund steigender Personal-, Material- und Energiekosten aller im Verkehrsverbund tätigen Verkehrsunternehmen notwendig. Seit der im März 2022 beschlossenen Tarifanpassung hat die Dynamik der Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen weiterhin in hohem Maß zugenommen.
Änderungen:
- Die Einzelfahrt für eine Tarifzone steigt um 20 Cent auf 2,70 Euro.
- Die Monatskarte für eine Tarifzone kostet mit 72 Euro künftig 7,30 Euro mehr.
- Die Preise aller Tarifangebote steigen durchschnittlich um 6,6 Prozent.
Von der Preisanpassung unberührt bleiben:
- „JungeLeuteTicket“
- „AzubiTicket“
- „BildungsTicket“
Eine vollständige Übersicht aller Änderungen im Zuge der Tarifanpassung ist in der Tarifübersicht auf unserer Website einsehbar.
Was geschieht mit Tickets zum alten Tarif, wenn diese nicht bis zum 31. März genutzt werden?
Folgende Übergangsregelungen gelten für die einzelnen Ticketarten:
- Einzelfahrscheine und Tageskarten zum alten Preis können bis spätestens 30. April 2023 genutzt werden.
- Abschnitte der 4-Fahrten-Karte zum alten Preis können bis spätestens 30. Juni 2023 genutzt werden.
- Wochen- und Monatskarten können spätestens am 31. März 2023 entwertet werden. Sie gelten bis zum Ablauf der zeitlichen Gültigkeit
- Tickets im Abonnement werden monatsgenau zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben.
Ein Umtausch kann nur für ungenutzte Fahrausweise aus der abgelaufenen Tarifperiode erfolgen, das heißt, sie müssen zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 gekauft worden sein. Der Umtausch ist dann bis zum 31. Dezember 2023 in unserem Mobilitätszentrum möglich.
Es ist zu beachten, dass ein Ticketumtausch nur bei dem Verkehrsunternehmen erfolgen kann, bei dem auch die Fahrausweise gekauft worden sind.
Die Gültigkeit des Deutschlandtickets bleibt von den Tarifanpassungen unberührt.
Ihre CVAG.
Wir bewegen Chemnitz.
Kontakt
Pressestelle
Frau Juliane Kirste (V.i.S.d.P.)
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09127 Chemnitz
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