Pressemitteilung
08.01.2009
Schnee und Eis
Wer beräumt die Haltestellen?
Chemnitz. Die Pflichten zur Reinigung und Schneeberäumung im öffentlichen Verkehrsraum sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz geregelt.
So obliegt die Beräumung der Bushaltestellen von Schnee und Eis, wie auch die Reinigung in der schnee- und eisfreien Zeit dem Anlieger/ Grundstückseigentümer. Dieser ist in aller Regel nicht das Verkehrsunternehmen.
Chemnitz. Die Pflichten zur Reinigung und Schneeberäumung im öffentlichen Verkehrsraum sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz geregelt.
So obliegt die Beräumung der Bushaltestellen von Schnee und Eis, wie auch die Reinigung in der schnee- und eisfreien Zeit dem Anlieger/ Grundstückseigentümer. Dieser ist in aller Regel nicht das Verkehrsunternehmen.
Wir bitten deshalb alle Anlieger und Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen und damit einen reibungslosen Bus- und Bahnverkehr in Chemnitz zu unterstützen.
Die Straßenbahnhaltestellen und Buswendeanlagen liegen in der Verantwortung der CVAG. Hier hat das Unternehmen Fremdfirmen verpflichtet, die die Haltestellen von Schnee und Eis frei halten.
Kontakt
Pressestelle
Frau Juliane Kirste (V.i.S.d.P.)
Carl-von-Ossietzky-Straße 186
09127 Chemnitz
Telefon: +49 (0)371 2370-250
Telefax: +49 (0)371 2370-234
E-Mail: juliane.kirste@cvag.de