Pressemitteilung
25.07.2016
Tarifanpassung am 1. August 2016
Tarifsystem wird mit nur noch vier Preisstufen vereinfacht
Ab 1. August 2016 treten innerhalb des Verbundgebietes des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) neue Fahrpreise in Kraft. Die neuen Ticketpreise finden Sie hier.
Wichtige Änderungen:
Weniger Preisstufen
Die bisherige Tarifzone vier und fünf werden zur neuen Tarifzone vier (Verbundraum) zusammengefasst.
Kostenlose Fahrt für Kinder bis zum Schulanfang
Künftig sind alle Kinder bis zum Tag des Schulanfangs kostenlos unterwegs. Nicht nur allein, auch in der Gruppe.
Neu: Seniorenticket für Kunden ab 63 Jahren
Das Seniorenticket gibt es für alle Fahrgäste ab dem 63. Geburtstag. Es gilt ganztägig im gesamten Verbundraum und kostet 49,00 Euro. Das Seniorenticket gibt es nur im Abonnement.
Übergangsregelung:
Einsteigen. Abfahren!
Ab 1. August 2016 treten innerhalb des Verbundgebietes des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) neue Fahrpreise in Kraft. Die neuen Ticketpreise finden Sie hier.
Wichtige Änderungen:
Weniger Preisstufen
Die bisherige Tarifzone vier und fünf werden zur neuen Tarifzone vier (Verbundraum) zusammengefasst.
Kostenlose Fahrt für Kinder bis zum Schulanfang
Künftig sind alle Kinder bis zum Tag des Schulanfangs kostenlos unterwegs. Nicht nur allein, auch in der Gruppe.
Neu: Seniorenticket für Kunden ab 63 Jahren
Das Seniorenticket gibt es für alle Fahrgäste ab dem 63. Geburtstag. Es gilt ganztägig im gesamten Verbundraum und kostet 49,00 Euro. Das Seniorenticket gibt es nur im Abonnement.
Übergangsregelung:
- Einzelfahrscheine und Tageskarten können noch bis zum 31. August 2016 benutzt werden. Die Abschnitte der 4-Fahrten-Karte für die Preisstufe vier, müssen bis zum 31. Oktober 2016 entwertet werden. Ein Umtausch erfolgt grundsätzlich nicht.
- Wochenkarten und Monatskarten zum alten Preis müssen bis zum 31. Juli 2016 entwertet sein und gelten dann bis zum Ablauf ihrer zeitlichen Gültigkeit.
- Bestehende Abos werden ab 1. August 2016 automatisch zu den neuen Bedingungen weitergeführt, es besteht das Recht der außerordentlichen Kündigung.
- Alle Fahrscheine, die preislich unverändert bleiben bzw. reduziert werden (Tarifzone 5, Verbundraum), können weiterhin benutzt werden.
Einsteigen. Abfahren!
Kontakt
Pressestelle
Frau Juliane Kirste (V.i.S.d.P.)
Carl-von-Ossietzky-Straße 186
09127 Chemnitz
Telefon: +49 (0)371 2370-250
Telefax: +49 (0)371 2370-234
E-Mail: juliane.kirste@cvag.de