Gruppen werden nur befördert, wenn die Beförderung in den fahrplanmäßig verkehrenden Linienverkehrsmitteln möglich ist, eine Voranmeldung mit Routenwunsch rechtzeitig vor Fahrtantritt in einer Service- und Vertriebsstelle eines Verkehrsunternehmens vorliegt und eine Bestätigung erfolgte.
Eine Mitnahmegarantie besteht nur für die in der bestätigten Voranmeldung aufgeführten Fahrten.
Eine Mitnahmegarantie besteht nur für die in der bestätigten Voranmeldung aufgeführten Fahrten.