Mitnahmeregelung
Wer hat Vorrang?
Personen mit eingeschränkter Mobilität und Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen haben bei der Beförderung Vorrang gegenüber z.B. Fahrrädern. Der Transport von Sachen hat stets hinter der Mitnahme von Personen zurückzustehen.
Warten an einer Haltestelle gleichzeitig mehrere Personen mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen) als gleichzeitig mitfahren können, sollten die wartenden Fahrgäste selbst eine Reihenfolge festlegen. Schwerbehinderten Fahrgästen sollten der Vorrang eingeräumt werden.
Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrgast, der sich bereits im Fahrzeug befindet, einen Beförderungsvertrag eingegangen ist und dafür bezahlt hat. Niemand kann verpflichtet werden, das Fahrzeug zugunsten eines wie auch immer benachteiligten Fahrgastes zu verlassen. Befindet sich ein Elternteil mit einem Kinderwagen bereits auf der Mehrzweckfläche und ist wegen des ansonsten stark besetzten Fahrzeugs kein Platz mehr für einen Fahrgast im Rollstuhl, muss dieser Fahrgast auf den nächsten Bus warten. Hat ein Fahrgast mit Fahrrad bereits die Fahrt angetreten, kann er mangels Rechtsgrundlage nicht aufgefordert, sondern nur gebeten werden, die Fahrt zugunsten anderer Fahrgäste abzubrechen oder zu unterbrechen, seien es behinderte Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.
Ergibt sich jedoch während der Fahrt, dass die Mitnahme eines Fahrrads oder einer anderen Mobilitätshilfe zu einer Gefährdung der Sicherheit führt, kann der Fahrgast aufgefordert werden, die Fahrt abzubrechen.
Warten an einer Haltestelle gleichzeitig mehrere Personen mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen) als gleichzeitig mitfahren können, sollten die wartenden Fahrgäste selbst eine Reihenfolge festlegen. Schwerbehinderten Fahrgästen sollten der Vorrang eingeräumt werden.
Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrgast, der sich bereits im Fahrzeug befindet, einen Beförderungsvertrag eingegangen ist und dafür bezahlt hat. Niemand kann verpflichtet werden, das Fahrzeug zugunsten eines wie auch immer benachteiligten Fahrgastes zu verlassen. Befindet sich ein Elternteil mit einem Kinderwagen bereits auf der Mehrzweckfläche und ist wegen des ansonsten stark besetzten Fahrzeugs kein Platz mehr für einen Fahrgast im Rollstuhl, muss dieser Fahrgast auf den nächsten Bus warten. Hat ein Fahrgast mit Fahrrad bereits die Fahrt angetreten, kann er mangels Rechtsgrundlage nicht aufgefordert, sondern nur gebeten werden, die Fahrt zugunsten anderer Fahrgäste abzubrechen oder zu unterbrechen, seien es behinderte Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.
Ergibt sich jedoch während der Fahrt, dass die Mitnahme eines Fahrrads oder einer anderen Mobilitätshilfe zu einer Gefährdung der Sicherheit führt, kann der Fahrgast aufgefordert werden, die Fahrt abzubrechen.
Mitnahme von Mobilitätshilfen
Die leichte Zugänglichkeit von Haltestellen und der nahezu stufenlose Übergang in Busse und Bahnen machen es möglich, dass immer mehr Fahrgäste mit Gepäck, Rollatoren, Rollstühlen, Kinderwagen, Fahrrädern und sonstigen Mobilitätshilfen* öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Alle Informationen zum Thema Barrierearmut in den Fahrzeugen und an Haltestellen der CVAG finden Sie hier.
Alle Informationen zum Thema Barrierearmut in den Fahrzeugen und an Haltestellen der CVAG finden Sie hier.
Info: Die CVAG befördert Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder und Gepäck kostenlos.
Mitnahme von Tieren
- unentgeltliche Beförderung von kleinen Hunden und anderen Kleintieren für die Nutzer des VMS-Tarifs (nur in geeigneten Behältnissen)
- Nicht in Behältern mitgenommene Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Ausnahme: Blindenführ- und Assistenzhunde, die eine Person begleiten, sowie in Ausbildung befindliche Blindenführ- und Assistenzhunde.
- Für Hunde außerhalb von Behältnissen ist pro Hund ein entsprechender Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder zu lösen.
- Für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normalfahrpreis bzw. 9-Uhr-Abo-Monatskarten ist die Mitnahme eines Hundes unentgeltlich.
Info
- Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.
- Hunde sind an einer kurzgehaltenen Leine zu führen.
- Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
- Für Schäden, die durch mitgeführte Tiere verursacht werden, haften Tierhalter oder Tierhüter.
Mitnahmeregelung für Zeitkarten im Abonnement
- (9-Uhr) Abo-Monatskarten zum Normaltarif berechtigen an Wochenenden und Feiertagen zur Nutzung durch bis zu 5 Personen.
Gepäck und Sachen
Fahrgäste mit einem gültigen Fahrausweis sind berechtigt:
Für sonstiges Gepäck ist pro Gegenstand/Gepäckstück ein entsprechender Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder zu lösen.
- Reisegepäck sowie Traglast, welches insgesamt von dem mitnehmenden Fahrgast allein getragen werden kann
- ein Paar Skier, ein Snowboard oder einen Rodelschlitten
- zusammenklappbare Fahrräder in Taschen unentgeltlich mitzunehmen.
Für sonstiges Gepäck ist pro Gegenstand/Gepäckstück ein entsprechender Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder zu lösen.