Tarifanpassung 2026
Neue Fahrpreise ab 1. April 2026
Zum 1. April 2026 erfolgt im Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) und somit auch bei der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) eine Tarifanpassung. Die Erhöhung der Tarife um durchschnittlich 2,4 Prozent wurde von der Verbandversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) bereits am 21. November 2025 beschlossen und bekannt gegeben.
Die Preisanpassung wurde aufgrund steigender Personal-, Material- und Energiekosten aller im Verkehrsverbund tätigen Verkehrsunternehmen notwendig. Seit der Tarifanpassung im April 2025 hat die Dynamik der Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen weiterhin zugenommen. Mit der Tarifanpassung wird jedoch nur ein Teil der gestiegenen Kosten an die Fahrgäste weitergegeben.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die Einzelfahrt für eine Tarifzone steigt um 10 Cent auf 3,30 €.
- Die 4-Fahrten-Karte für eine Tarifzone steigt um 40 Cent auf 12,00 €
- Die Tageskarte für eine Tarifzone steigt um 20 Cent auf 6,60 €, die Tageskarten für mehrere Personen werden jedoch überwiegend günstiger oder erhöhen sich nur marginal
- Das Zusatzticket VMS Deutschlandticket+ steigt um 1,00 € auf 11,00 €.
- Alle weiteren angepassten Preise finden Sie in unserer Tarifübersicht
Von der Preisanpassung unberührt bleiben:
- Einzelfahrt Kind für eine Zone
- Abo-Monatskarte für eine Zone und den Verbundraum
- Junge-Leute-Ticket
- SeniorenTicket und SeniorenTicket Partner
- BildungsTicket
Was geschieht mit Tickets zum alten Tarif, wenn diese nicht bis zum 31. März genutzt werden?
- Folgende Übergangsregelungen gelten für die einzelnen Ticketarten:
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- Einzelfahrscheine und Tageskarten zum alten Preis können bis spätestens 30. April 2026 genutzt werden.
- Abschnitte der 4-Fahrten-Karte zum alten Preis können bis spätestens 30. Juni 2026 genutzt werden.
- Monatskarten können spätestens am 31. März 2026 entwertet werden. Sie gelten bis zum Ablauf der zeitlichen Gültigkeit
- Tickets im Abonnement werden monatsgenau zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben.
Über HandyTicket-Systeme erworbene 4-Fahrten-Karten und 10er-Tageskarten gelten unabhängig von einer Tarifänderung zeitlich unbefristet bis zum Kauf des letzten Abschnittes.
Es ist zu beachten, dass ein Ticketumtausch nur nach den geltenden Beförderungsbestimmungen des VMS erfolgen kann.
- Für nicht genutzte Fahrausweise gelten die folgenden Umtauschregelungen:
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- Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können nach Ablauf der Übergangsregelungen bis 31. Dezember 2026 getauscht werden.
- 4-Fahrten-Karten können nur umgetauscht werden, wenn keiner der vier Abschnitte bereits entwertet wurde.
Weiterhin günstig unterwegs: Abonnieren Sie das Deutschlandticket bei der CVAG
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