Upgrade an Bus- und Bahnhaltestellen im gesamten Stadtgebiet: mehr Sitzgelegenheiten und größere Mülleimer

Presse

15.10.2025 10:30 Uhr

Im Stadtgebiet von Chemnitz ist rund die Hälfte aller Richtungshaltestellen mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet. Zum Großteil sind diese Fahrgastunterstände dreiteilig und bieten den Fahrgästen eine Sitzgelegenheit für maximal drei Personen. Haltestellen ohne Fahrgastunterstand besitzen derzeit keinerlei Sitzmöglichkeiten. 

Derzeit verbaut die Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) 100 zusätzliche Sitzbänke an Straßenbahn- und Bushaltestellen im Stadtgebiet. Dafür wurden auf der Grundlage der Ein- und Ausstiegszahlen, der gegebenen Platzverhältnissen und unter Berücksichtigung bereits vorhandener Sitzgelegenheiten Haltestellen ermittelt, an denen eine neue bzw. zusätzliche Sitzgelegenheit angebracht werden kann. Die CVAG hat mit der Installation der neuen Sitzgelegenheiten (zum Beispiel an der Haltestelle „Leipziger Straße“) bereits begonnen, das Ausbringen der 100 Bänke dauert voraussichtlich noch bis Ende des Jahres an.

Weiterhin werden ebenfalls bis Ende des Jahres an 100 Richtungshaltestellen vorwiegend bestehende Mülleimer durch Mülleimer mit einem deutlich größeren Fassungsvermögen und der Möglichkeit, auch die Zigarettenreste ordnungsgemäß zu entsorgen, ersetzt. Die Erfahrung zeigt, dass die bestehenden Mülleimer schnell überfüllt sind und es somit zur Verschmutzung des Haltestellenbereiches kommt. Sowohl der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ASR) als auch die CVAG sind bemüht, den Verschmutzungen durch den Reinigungsturnus vorzubeugen beziehungsweise die Verschmutzungen schnellstmöglich zu entfernen. Die Mülleimer mit größerem Fassungsvermögen sollen dem permanent ansteigenden Müllaufkommen gerecht werden und Verschmutzungen auf den Haltestellen noch besser vorbeugen. 

„Wir reagieren mit dieser Maßnahme auf Kundenwünsche nach mehr Sitzgelegenheiten und sauberen Haltestellen, welche uns unter anderem über unsere Umfrage „nachgefragt“ erreicht haben, sagt Juliane Kirste, Pressesprecherin der CVAG.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

 

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