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CVAGJournal l Ausgabe 02/2013 27DIALOG Bestimmung Bemerkung ahme, erung nge nicht Normalversorgung bei entsprechender Notwendigkeit Rollstuhl mit Zusatzantrieb Fahrbare Gehhilfe Hilfe für Rollstuhlfahrer und blinde/sehbehinderte Personen Kennzeichnung mit Führhund-Geschirr oder Assistenzhundedecke, keine Maulkorbpflicht Kinderwagen ohne Kind ist Gepäckstück Gebrauchsgegenstand im zusammengeklappten Zustand ein Gepäckstück für Kinder Gebrauchsgegenstand, Sportgerät, kein Hilfsmittel Individuelle Regelung durch Beförderungsbedingungen Freizeitgerät, kein Hilfsmittel Zweisitzer, Doppelscooter Freizeitgerät, Gebrauchsgegenstand, kein Hilfmittel ast, der sich einen Beför- und dafür flichtet wer- es wie auch s zu verlas- t einem Kin- zweckfläche rk besetzten Fahrzeugs kein Platz mehr für einen Fahrgast im Rollstuhl, muss dieser Fahrgast auf den nächsten Bus warten. Hat ein Fahrgast mit Fahrrad bereits die Fahrt angetreten, kann er mangels Rechtsgrundlage nicht aufgefor- dert, sondern nur gebeten werden, die Fahrt zugunsten anderer Fahrgäste abzubrechen oder zu unterbrechen, seien es behinderte Menschen oder Eltern mit Kinderwagen. Er- gibt sich jedoch während der Fahrt, dass die Mitnahme eines Fahrrads oder einer anderen Mobilitätshilfe zu einer Gefährdung der Si- cherheit führt, kann der Fahrgast aufgefordert werden, die Fahrt abzubrechen. Es gelten die aktuellen Beförderungsbedin- gungen und Tarifbestimmungen des Ver- kehrsverbundes Mittelsachsen (VMS). gültig ab 1. August 2015 Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

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