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16 | GESCHÄFTSBERICHTCVAG2015» Lagebericht DasEuropäischeParlamenthatteimRahmendes4.Eisen­ bahnpakets am 26. Februar 2014 seinen Änderungs­ vor­ schlag zur EG-Verordnung Nr. 1370/2007 verabschiedet. Er enthielt u. a. ein Unterkompensationsverbot, wonach die Ausgleichszahlung nicht unter dem für die voll- ständige Kompensation erforderlichen Betrag liegen durfte. Dieses Unterkompensationsverbot stellte ein Risiko für die Finanzierung des ÖPNV über den steuer­ lichen Querverbund dar. Zur Änderung der EG-Verordnung Nr. 1370/2007 im Rahmen des 4. Eisenbahnpaketes hat der EU-Ver­ kehrs­ ministerrat nunmehr am 8. Oktober 2015 seinen Stand­ punkt formell beschlossen; die Aufnahme des Unter­ kompensationsverbotes hat der EU-Verkehrs­ minister­ rat nicht übernommen. Als kritisch wird derzeit die Finanzierung bei der Beschaffung von Omnibussen betrachtet. Hier entspricht die aktuelle Förderrichtlinie in keiner Weise den wirt- schaftlichen Anforderungen der Verkehrsunternehmen, beeinträchtigt einen kontinuierlichen Erneuerungs­ prozess und führt damit zu steigenden Instand­ haltungs­ aufwendungen. Ebenfalls ist eine Förderung von Omni­ bussen bei Leistungserweiterung nicht möglich. Zur Herstellung einer Planungssicherheit für Investi­ tionen in den Verkehrsunternehmen ist eine Quoten­ festlegung zur Mittelverwendung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Förderung des um- weltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehrs unabdingbar. Finanzwirtschaftliche Risiken Mögliche weitere Veränderungen in der Steuergesetz­ gebung und den Ausgleichszahlungen für die Beför­ de­ rung von Schülern und Schwerbehinderten werden verfolgt. Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz im Frei­ staatSachsendefiniertenRegelungenzurFinanzierung der Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr sind innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittel­ sachsen (ZVMS) durch die Aufgabenträger einheitlich nach dem § 45a des PBefG ausgestaltet. Die Aus­ gleichs­ mittel für den Schülerverkehr werden im ZVMS gepoolt. Allerdings bewirkt der zur Verfügung stehende gedeckelte Betrag, dass eine prozentuale Absenkung der nachgewiesenen Ansprüche an Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr für alle Verkehrsunternehmen im VMS erfolgt. Im Haushalt des Freistaates Sachsen ist weiterhin eine Kürzung der Zuschüsse an die Zweckverbände enthalten und die Regionalisierungsmittel sinken im Bereich der Betriebskostenzuschüsse. AuswirkungenimBediengebietdesVerkehrsverbundes Mittelsachsen zeigen sich in einer Reduzierung von Leistungsangeboten, vorrangig im Schienenpersonen­ nahverkehr. Davon betroffen ist unmittelbar unsere Tochter City-Bahn Chemnitz  GmbH, wo seit 2011 eine jährliche Minderleistung von 30.000 Fahrplan­ kilo­ me­ tern zu verzeichnen ist. Für den Zeitraum ab 2016 ist aus der Inbetriebnahme der Stufe 1 des Chemnitzer Modells ein Leistungs­ zu­ wachs gegenüber dem Jahr 2015 von ca. 30 % prog­ nos­ tiziert, der sich ertrags- und aufwandsseitig im Betriebsergebnis abbilden wird. Mit einer Fortführung der Dynamisierung der Betriebs­ kostenzuschüsse des ZVMS wird für den mittelfristigen Planungszeitraum gerechnet. Bei den Beteiligungsunternehmen ETP Euro Traffic Partner GmbH und SAXONIA Service GmbH & Co. KG ergeben sich durch die allgemeine Kostenentwicklung, die Steigerung der Personalkosten und das begrenzte Marktumfeld Auswirkungen auf die Ergebnisse der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit, die sich auch im mittelfristigen Planungszeitraum weiter abzeichnen. Ausstehende abschließende Prüfungen der Schluss­ verwendungsnachweise für geförderte Investitions­ bauvorhaben aus den Jahren 2001 bis 2011 beinhalten Risiken aus der Bewertung von förderfähigen und nicht förderfähigen Kostenbestandteilen der Investitions­ maßnahmen mit daraus resultierenden möglichen Rückzahlungsverpflichtungen und Zinsaufwand. 6 Korruptionsprävention Die Unternehmen des VVHC-Konzerns haben seit Januar 2008 eine „Konzernrichtlinie zur Korruptions­ prävention“ in Kraft gesetzt. Zielstellung dieser Richt­ linie ist es, durch Regelungen die Sensibilisierung des Einzelnen und das Bewusstsein für die Folgen von Korruption und dolosen Handlungen zu stärken und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung zu schaffen. Dabei gibt die Konzernrichtlinie Verhaltensgrund-

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