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18 | GESCHÄFTSBERICHTCVAG2015» Lagebericht Die Wirtschaftsplanung 2016 und der Folgejahre ist auf die Erfüllung der wirtschaftlichen Kenngrößen nach den Anforderungen der Betrauungsvereinba- rung ausgerichtet. Die Ausgleichsbeträge für die ÖPNV-Leistung gemäß Betrauungsvereinbarung werden aufgrund der Kosten­ entwicklung in den folgenden Jahren ansteigen. Das Unternehmensergebnis wird über den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der VVHC aus- geglichen. Zur Minimierung von Zuschusszahlungen aus dem städ­ tischen Haushalt sind bei der VVHC wegen des Anstiegs derCVAG-AufwendungenbeigleichbleibenderGewinn­ abführung der KVC liquiditätsverbessernde Maßnah- men notwendig. Es ist daher beabsichtigt, künftig einen Teil der Kapitalrücklage der CVAG, soweit liquiditäts- seitig darstellbar, an die VVHC auszuschütten. Über das System der Anreizregulierung wird die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gesteuert und die Mitarbeiter haben bei Erfüllung der Ziele über Bonusregelungen am Ergebnis teil. Die Bewertung und Abrechnung von Qualitätsparametern im Rahmen der Leistungserfüllung der Betrauungsvereinbarung bildet sich über eine Bonus- und Malusregelung ab. Bei den Verkehren mit Kraftfahrzeugen ist die Bean- tragung der Verlängerung der Buskonzessionen, wo die Konzessionen im Jahr 2016 enden, auf Grundlage des § 42 PBefG für 18 Omnibuslinien und für die Linie S91, da hier eine Sonderform des Linienverkehrs auf Grundlage des § 43 PBefG vorliegt, beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erfolgt. Für 15 Omnibuslinien sind die Konzessionen bis zu den Jahren 2017 und 2018 und für die 3 Kooperationslinien mit den Gemeinschaftskonzessionen mit dem Regio- nalverkehr Erzgebirge, Annaberg bis 2017 bewilligt. Die Gültigkeitsdauer der beantragten Genehmigung beträgt bei Linienverkehren mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG max. 8 Jahre. Eine Verknüpfung der Kon- zessionsdauer mit der Laufzeit der Betrauungsverein- barung bis zum 31. Dezember 2019 ist zu erwarten. Im Rahmen der Stadtratssitzung am 27. Januar 2016 wurde der fortgeschriebene Nahverkehrsplan „Teil- raum Chemnitz“ als Bestandteil des Nahverkehrs- planes des ZVMS mit dem Angebotsnetz 2017+ mit Angebotserweiterungen, die zur Steigerung der At- traktivität des ÖPNV in der Stadt Chemnitz beitragen sollen, beschlossen. Voraussetzung für die Umsetzung der Angebotser- weiterungen ist die Sicherstellung der Finanzierung. Neben der Prüfung von möglichen Umverteilungen innerhalb des Budgets der CVAG ist es unumgäng- lich, zusätzliche finanzielle Mittel im Haushaltsplan der Stadt Chemnitz zur Verfügung zu stellen. Die strategische Entwicklung des Chemnitzer Bus- netzes wird mit dem Baustein Netz 2020+ und das strategische Straßenbahnnetz 2030+ als Grundlage für die langfristige Erweiterung des Chemnitzer Straßen­ bahnnetzes im Zusammenhang mit der Weiter­ ent­ wicklung des Chemnitzer Modells abgebildet. Vor der konkreten Umsetzung ist die Finanzierung der Maßnahmen zu sichern, die in der aktuellen Mit- telfristplanung der CVAG bis zum Jahr 2020 finanziell nicht untersetzt sind. Im Rahmen der mittelfristigen Investitionsplanung der Jahre 2016 bis 2020 sind Mittel zur Erneuerung und Werterhaltung der Infrastruktur in Höhe von 171 Mio. € vorgesehen. Maßgeblich sind dabei die weitere Verjüngung des Omnibus- und Straßenbahnfuhrparks durch die An- schaffung von Neufahrzeugen vorgesehen. Damit soll eine Niederflurigkeit und bequemer behindertenge- rechter Zustieg in allen Fahrzeugen erreicht werden. In Fortführung des Chemnitzer Modells ist der 2. Bau­ abschnitt mit der Errichtung einer Straßenbahntrasse auf der Reichenhainer Straße gemeinsam mit dem ZVMS und der Stadt Chemnitz im mittelfristigen Pla- nungszeitraum zu realisieren und in Betrieb zu nehmen. Dies erfordert ebenfalls Baumaßnahmen im Bereich der Zentralhaltestelle und der Reitbahnstraße sowie Umbauten im Türbereich bei den Vario-Straßenbahnen. Eine Erweiterung des Stadtbahnnetzes soll neben dem Chemnitzer Modell umgesetzt werden.

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