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GESCHÄFTSBERICHTCVAG2015» Jahresabschluss | 43 Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen vor- wiegendForderungen aus Schadensersatzansprüchen, Forderungen aus erhöhtem Beförderungsentgelt und Forderungen aus der Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr nach § 148 Sozialgesetzbuch (SGB IX). 3.2.3 Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen. 3.2.4 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Es sind Vorauszahlungen für bestimmte Zeiträume nach dem Bilanzstichtag ausgewiesen. 3.3 Eigenkapital 3.3.1 Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 23.040. Es ist eingeteilt in 45.000 auf den Inhaber lautende Aktien zu je EUR 512,00. 3.3.2 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt TEUR 13.266. 3.3.3 Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich die Sonderrücklage gemäß § 27 Absatz 2 Satz 3 DMBilG und betragen TEUR 26.211. 3.4 Rückstellungen Die Vorschriften des BilMoG kommen bei der Er­ mittlung, Beibehaltung und Bewertung der Rückstellungen zur Anwendung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnitt- lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ab- gezinst. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden Kosten­steigerungen berücksichtigt. 3.4.1 Rückstellungen für Pensionen Die Rückstellungen für Pensionen werden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­ wendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung der „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Anwendung des von der Deutschen Bundes­ bank veröffentlichten pauschalen durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 7 Jahre für Restlaufzeiten von 15 Jahren in Höhe von 4,00 % (Vorjahr 4,66 %) p. a. sowie einem gegenüber dem Vorjahr unveränderten Rententrend von 1,37 % p. a. bilanziert. Als versiche- rungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. 3.4.2 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. In den sonstigen Rückstellungen sind u. a. ungewisse Verbindlichkeiten aus Sozialplan- und Restruktu­ rierungs­­ verpflichtungen (TEUR 954), Verbindlichkeiten aus arbeits­ vertraglichen Verpflichtungen zum Ausgleich aus der vorzeitigen Beendigung des Arbeits­ verhält­ nisses im Rahmen der demografischen Entwicklung (TEUR 1.214), Hauptuntersuchung Straßenbahnen (TEUR 1.076), Rückzahlungsrisiken aus Fördermitteln (TEUR 1.905), Erlösauskehrverpflichtungen aufgrund von Resti­tu­tions­­ ansprüchen (TEUR 1.215), Schadens­ ersatz­ ansprüchen (TEUR 933), Instandhaltungs­ verpflich­ tungen aus Be­ trau­ ungs­ vereinbarung (TEUR 1.432), unter­ lassener In­ stand­­ haltung (TEUR 400), Rechtsstreitigkeiten (TEUR 512), Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr nach ÖPNVFinAusG (TEUR 527), Rückbau/Altlasten (TEUR 283), Personal­ entwicklungskonzept (TEUR 424), Jahresarbeitszeitkonten (TEUR 420), Umlage­verpflich­ tungen (TEUR 330), Beiträge Berufsgenossenschaft (TEUR 249), Jubiläumszahlungen (TEUR 99) sowie Ur­ laubs­ rückstellungen (TEUR 301) enthalten. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berück­sichtigung der „Richttafeln 2005 G“ von Dr. Klaus Heubeck. Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren

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